Meilensteine der Promotion im Überblick
Hier finden Sie zu Ihrer Orientierung einen Überblick über den Ablauf von Promotionsverfahren an der Philosophischen Fakultät. Bitte informieren Sie sich darüber hinaus in der aktuellen Promotionsordnung der Fakultät über die institutionellen und prüfungsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Auf die Entscheidung für oder gegen eine Promotion haben mehrere Fragen einen Einfluss:
- Aus welchen Gründen will ich promovieren? (Die Motive können unterschiedlich, z.B. Erkenntnisinteresse, Verbesserung der beruflichen Perspektive etc., sollten aber tragfähig sein.)
- Kann ich den zeitlichen Rahmen überblicken? (Ein Dissertationsprojekt erstreckt sich in der Regel über drei oder mehr Jahre.)
- Erfülle ich die formalen Zulassungsvoraussetzungen (v.a. überdurchschnittlicher Studienabschluss)?
- Welche Finanzierungsmöglichkeiten stehen mir offen?
- Ist die Promotion mit meiner persönlichen Situation vereinbar – wenn ja: wie? (An der Philosophischen Fakultät besteht die Möglichkeit einer Teilzeitpromotion. Es bestehen zahlreiche Angebote der TU Chemnitz als familiengerechte Hochschule.)
Wie unterscheiden sich konventionelle und strukturierte Promotion?
Auf dem konventionellen Weg zur Promotion, der Individualpromotion, suchen Sie sich eine Betreuerin oder einen Betreuer und bearbeiten das von Ihnen gewählte Thema alleine, in die Lehrstuhlabläufe integriert, und oft, wenn Sie „extern promovieren“, auch außerhalb der Universität parallel zu Ihrem Beruf. Dabei haben Sie jederzeit viele Gelegenheiten, Kolloquien, Vorträge und weitere Angebote der Philosophischen Fakultät zum (inter)disziplinären (siehe fakultätsspezifische Angebote) wie der TU (siehe fakultätsübergreifende Angebote) in Anspruch zu nehmen. Das ist die konventionelle Art und Weise, in der Promotionen gestaltet werden.
Die Philosophische Fakultät bietet darüber hinaus auch die strukturierte Promotion (z.B. Promotionsstudiengänge oder Graduiertenkollegs) an, welche das Konzept der traditionellen Einzelbetreuung mit Elementen der strukturierten Promovierendenförderung verbindet. Insbesondere in drei Bereichen entspricht die Philosophische Fakultät damit wesentlichen Kriterien der Qualitätssicherung der Promotion:
- Auswahl von Promotionskandidaten und -kandidatinnen
Für den Zugang zur Promotion an der Philosophischen Fakultät sind sowohl die fachliche Eignung potentieller Promovierender als auch Argumente der Chancengleichheit wichtig.
- Promotions- bzw. Betreuungsvereinbarungen
In klaren Betreuungsvereinbarungen werden wechselseitige Verbindlichkeiten für das Promovierendenverhältnis formuliert, um einen schriftlichen Ausdruck der Verlässlichkeit zu erhalten. Bei der Ausgestaltung der Vereinbarung wird der Charakter der Dissertation als selbständige Forschungsarbeit betont. Aus Sicht der Promovierenden geht es in der Umsetzung um eine differenzierte Dokumentation des Fortschritts der Promotion. Die Betreuenden hingegen verpflichten sich zur Unterstützung bei einer verantwortungsvollen Zeitplanung. Darüber hinaus legt die Vereinbarung regelmäßige Rückmeldungen der Betreuenden bezüglich der angewandten Methodik und erhobener Daten nahe. Insbesondere in Krisensituationen können diese gemeinsam festgelegten Standards helfen, das beiderseitige Engagement für die Qualifikationsarbeit zu stabilisieren.
- Angebote für ein überfachliches Qualifikationsprogramm
Es stehen Ihnen fachliche und überfachliche Lehr- und Veranstaltungsangebote zur Verfügung, in denen Sie Zusatzqualifikationen erwerben können. Auch die Integration in das Forschungsprogramm von Graduiertenkollegs ist, je nach Betreuer/Betreuerin und Thema möglich.
(weitere häufig gestellte Fragen unter FAQ – Häufig gestellte Fragen)
Auf der Seite Promotionsfächer finden Sie alle Fächer, die Ihnen zur Promotion an der Philosophischen Fakultät zur Verfügung stehen.
Bei der Wahl des konkreten Promotionsthemas spielt eine Rolle, ob es in einem
Was ist ein Graduiertenkolleg?
Ein Graduiertenkolleg (ebenso beispielsweise wie ein Promotionsstudiengang oder eine Graduiertenschule) ist ein spezifisches Forschungs- bzw. Promotionsformat im Rahmen eines Forschungsprogrammes. Dieses wird begleitend zu einer projektbezogenen Promotionsstelle angeboten. Die angestellten Promovierenden haben dann, über die Arbeit in der Doktorandenstelle hinaus, die Möglichkeit, an dem strukturierten Promotionsprogramm teilzunehmen. Trotz des freiwilligen Besuchs der Lehrveranstaltung werden die Doktoranden in solchen Programmen auch gefordert, beispielsweise durch das regelmäßige Erarbeiten und Halten von Seminaren. Darüber hinaus stehen zahlreiche Diskussionsrunden, Fachgespräche mit Kollegen und Vorträge von Gastwissenschaftlern, sowie Kolloquien Kollegstagungen oder Workshops auf der Tagesordnung.
(weitere häufig gestellte Fragen unter FAQ – Häufig gestellte Fragen)
- Kann/will ich eine Studien- oder Abschlussarbeit zu einer Dissertation ausbauen?
- Sind von der Fragestellung neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu erwarten?
- Lässt sich das Thema in einem für die Promotion angemessenen Zeitrahmen bearbeiten?
- Verfüge ich über die notwendige Methodenkompetenz?
Ihre Betreuerin/Ihr Betreuer muss in einem formlosen Schreiben dem Promotionsausschuss gegenüber ihre/seine Bereitschaft erklären, Ihre Promotion wissenschaftlich zu betreuen. Die Bereitschaftserklärung basiert vor allem auf der Feststellung Ihrer fachlichen Eignung nach den Kriterien der Promotionsordnung.
Wie unterscheiden sich der „Antrag auf Zulassung zur Promotion“ und der „Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens“?
Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ist zu Beginn der Promotionsphase an den Promotionsausschuss zu richten. Er dient dazu, Sie formal zur Promotion zuzulassen und in der Folge ggf. zu erfüllende Auflagen festzulegen, bevor Sie beginnen.
Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens erfolgt ebenfalls beim Promotionsausschuss. Diesen Antrag jedoch stellen Sie, nachdem Sie Ihre Arbeit fertiggestellt haben. Er dient zur Eröffnung des Prozesses, in dem Ihre Dissertation mehrfach begutachtet wird und Sie diese zuletzt verteidigen.
(weitere häufig gestellte Fragen unter FAQ – Häufig gestellte Fragen)
Darüber hinaus steht Ihnen der Weg in die
Warum ist eine Immatrikulation als Promotionsstudentin bzw. Promotionsstudent zu empfehlen?
Zum einen bekommen Sie durch die Immatrikulation den Mitgliedsstatus an der TU Chemnitz und der Philosophischen Fakultät. Sie erklären damit Ihre institutionelle Zugehörigkeit und erhalten Zugriff auf Bibliotheks- und PC-Pool-Ressourcen der Universität. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Immatrikulation das Semesterticket, mit dem Sie mit kostenfrei in den öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von Chemnitz bzw. Sachsen unterwegs sind. In vielen Fällen ist die Immatrikulation an einer Universität Voraussetzung, um ein Promotionsstipendium oder ähnliche finanzielle Förderungen zu erhalten.
Ein Promotionsstudium setzt in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Master, Magister, Staatsexamen) voraus. Promovierende können immatrikuliert werden. Die Immatrikulation muss erfolgen, wenn eine Zulassung zum Graduiertenstudium vorliegt oder der Bewerber bzw. die Bewerberin an einem Graduiertenkolleg im Freistaat Sachsen promoviert wird. Promovierende können in der Regel für die Dauer von bis zu drei Jahren immatrikuliert werden. Verlängerungen sind zu beantragen und vom Promotionsausschuss zu bestätigen. Für ein Promotionsstudium ist eine Direktbewerbung an der TU Chemnitz notwendig. Einzureichen sind bei der Immatrikulation im Studentensekretariat folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung/Immatrikulation
- beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses
- einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis)
- Betreuerschreiben des Doktorvaters oder der Doktormutter an der TU Chemnitz
- Krankenversicherungsbescheinigung
- ggf. Kopien der Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule
- ggf. adressierter und frankierter Rückumschlag Format C5, falls die Einschreibung per Post durchgeführt wird
(weitere häufig gestellte Fragen unter FAQ – Häufig gestellte Fragen)
Das strukturierte unterscheidet sich vom konventionellen Promotionsmodell u.a. durch die Betreuungsvereinbarung zwischen dem/der Promovierenden und der Betreuerin/dem Betreuer. Diese Vereinbarung legt den Promotionsprozess in zeitlicher wie inhaltlicher Hinsicht fest, bestimmt das Betreuungsverhältnis einschließlich der Rechte und Pflichten auf beiden Seiten, nennt Möglichkeiten der Unterstützung und dokumentiert den Fortschritt Ihrer Qualifikationsarbeit. Das entsprechende Formular erhalten sie vom Dekanat der Philosophischen Fakultät.
Zur Betreuungsvereinbarung gehört ein Exposé, das Sie innerhalb eines Jahres in Abstimmung mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer parallel zur Einarbeitung in Ihr Promotionsthema erstellen. Es konkretisiert das gewählte Thema auf Basis Ihrer Recherchearbeiten und präsentiert eine fokussierte Fragestellung.
Die Forschungs- und Schreibphase kann ebenso von Fortschritt gekennzeichnet sein wie von gelegentlichen Rückschlägen, fortlaufender Recherche und prozessbegleitender Evaluation Ihrer Arbeit. Die TU Chemnitz eröffnet Ihnen parallel dazu zahlreiche fakultätsweite und -übergreifende Möglichkeiten, Ihre Methoden- und andere Schlüsselkompetenzen zu erweitern. Darüber hinaus werden Sie durch regelmäßigen Austausch in Kolloquien und gegebenenfalls Arbeitsgruppen oder Graduiertenklassen sowie in individuellen Gesprächen mit der betreuenden Person unterstützt.
Wie unterscheiden sich der „Antrag auf Zulassung zur Promotion“ und der „Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens“?
Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ist zu Beginn der Promotionsphase an den Promotionsausschuss zu richten. Er dient dazu, Sie formal zur Promotion zuzulassen und in der Folge ggf. zu erfüllende Auflagen festzulegen, bevor Sie beginnen.
Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens erfolgt ebenfalls beim Promotionsausschuss. Diesen Antrag jedoch stellen Sie, nachdem Sie Ihre Arbeit fertiggestellt haben. Er dient zur Eröffnung des Prozesses, in dem Ihre Dissertation mehrfach begutachtet wird und Sie diese zuletzt verteidigen.
(weitere häufig gestellte Fragen unter FAQ – Häufig gestellte Fragen)
Was ist der Promotionsausschuss, welche Aufgaben hat er?
Der Promotionsausschuss ist ein Ausschuss des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät. Er bearbeitet alle mit dem Promotionsverfahren zusammenhängenden Fragen und kontrolliert den Ablauf des Prüfungsverfahrens.
Zu seinen Aufgaben gehören beispielsweise folgende Sachverhalte:
- bei fachfremden Promovierenden die Entscheidung über noch zu erbringende Leistungen
- Zulassung zum eigentlichen Promotionsverfahren
- Entscheidungen über die eventuelle Beendigung des Betreuungsverhältnisses
- Eröffnung des Promotionsverfahrens mit der Bestimmung der Gutachterinnen oder Gutachter und der Mitglieder der Promotionskommission.
(weitere häufig gestellte Fragen unter FAQ – Häufig gestellte Fragen)
Wie kommt meine Promotionskommission zustande und wofür ist die verantwortlich?
Nachdem die Dissertation erstellt wurde, wird diese eingereicht. Im Zuge der Einreichung der Arbeit schlagen Promovierende und Betreuerin bzw. Betreuer gemeinsam zugleich eine/n Zweitgutachter/in vor sowie die übrigen Mitglieder der Promotionskommission (zu denen der/die Zweitgutachter/in gehören kann, aber nicht muss). Die Promotionskommission fungiert dann als die Prüfungskommission Ihres Promotionskolloquiums. Sie plant dieses terminlich und bewertet die Präsentation und Verteidigung der Doktorarbeit und gibt zuletzt in der Person des Kommissionsvorsitzenden das Ergebnis bekannt.
(weitere häufig gestellte Fragen unter FAQ – Häufig gestellte Fragen)
Nachdem der Promotionsausschuss die Dissertation auf Grundlage der Gutachten angenommen hat, erfolgt durch die Promotionskommission die terminliche Planung des Promotionskolloquiums, in dem Sie Ihre Forschungsleistung vor Fachkollegen präsentieren und verteidigen. Unmittelbar nach Abschluss des Promotionskolloquiums und nach entsprechender Beratung gibt der/die Vorsitzende der Promotionskommission das Ergebnis bekannt.