Hochschulgremien
An der TU Chemnitz existieren verschiedene gesetzlich verankerte Gremien, die sich um die Belange der Universität und der Student_inenschaft kümmern. In diesen Gremien finden sich ebenfalls studentische Vertreter_innen wieder.
Wer in welchem Gremium vertreten ist, findet ihr auf den folgenden Links:
- Fakultätsrat
- Studienkommissionen und Prüfungsausschüsse
- Ethikkommission
- Kommission für Qualitätsmanagement
Senat/erweiterter Senat
Der Senat und der erweiterte Senat gehören zu den Zentralen Gremien der Universität. In ihnen sind alle Mitgliedergruppen der Universität vertreten, wobei die Hochschullehrer_innen über die absolute Mehrheit der Sitze verfügen. Die Studierendenschaft entsendet drei Vertreter_innen in den Senat und sieben weitere in den erweiterten Senat. Gemäß §85 SächsHSG hat der Senat mitunter folgende Aufgaben:
- Beschluss der Ordnungen der Universität
- Wahl und Abwahl der Prorektoren
- Vorschläge für die Berufung von Mitgliedern des Hochschulrates
- Aufstellung von Grundsätzen für die Evaluation der Lehre
- u.a.
Die Aufgeban des erweiterten Senates sind nach §86, SächsHSG:
- Wahl und Abwahl der/des Rektor_in
- Beschluss und Änderung der Grundordnung der TU
Kommission für Lehre und Studium/Kommission für Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Die Senatskommissionen sind ständige Kommissionen des Senates. Sie unterstützen bei der Wahrnehmung folgender in §96 des SächsHSG festgeschriebenen Aufgaben:
- Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Angelegenheiten der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Angelegenheiten der Lehre und Forschung, soweit diese nicht nur eine Fakultät betreffen
Wahlausschuss der Universität
Der Wahlausschuss der Universität legt die Wahltermine auf Ersuchen des/der Kanzler_in fest und entscheidet über Wahlanfechtungen.
Student_innenrat
Jeder Fachschaftsrat hat - je nach Größe der Fachschaft - zwei bis fünf Sitze im Student_innenrat. Dem FSR HSW stehen vier Sitze zur Verfügung. Der Student_innenrat vertritt alle Studierenden der TU. Seine Aufgaben lauten laut SächsHSG (§26, Absatz 1) wie folgt:
- Wahrnehmung der hochschulpolitischen, hochschulinternen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden
- Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studierenden
- Förderung des freiwilligen Student_innensports
- Pflege überregionaler und internationaler Student_innenbeziehungen
- Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Student_innen
In den verschiedenen Referate des Student_innenrates kann jede_r Student_in mitwirken. Wenn ihr Interesse habt, etwas Gutes beizubehalten oder etwas weniger Gutes zu ändern, könnt ihr ja mal einen Blick auf die StuRa-Homepage des StuRa werfen oder euch bei uns melden.
Wahlausschuss der Student_innenschaft
Der Wahlausschuss der Student_innenschaft besteht aus fünf studentischen Mitgliedern und dem/der Wahlleiter_in und seiner/seinem Stellvertreter_in. Alle Mitglieder des Wahlausschusses werden vom Student_innenrat bestellt. Der Wahlausschuss überwacht und organisiert die Wahl der Student_innenschaft. Er entscheidet unter anderem über Wahlanfechtungen.
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat besteht aus elf zu wählenden Mitgliedern. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: sieben Hochschullehrer_innen, zwei akademische Mitarbeiter_innen, zwei Student_innen und ein_e sonstige_r Mitarbeiter_in. Der Fakultätsrat ist zuständig für sämtliche Angelegenheiten, die Lehre und Forschung betreffenden. Einige seiner Aufgaben sind laut §93 SächsHSG:
- Erlass der Studien- und Prüfungsordnungen
- Planung des Studienangebotes
- Vorschläge für die Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplänen der Fakultät
- Gewährleistung und Durchführung der Studienfachberatung der Student_innen
Probleme mit dem Studium oder Ideen können von Euch über den Fachschaftsrat in den Fakultätsrat eingebracht werden. Meldet Euch einfach bei uns.
Studienkommission
Vom Fakultätsrat wird für jeden Studiengang der Fakultät eine Studienkommission einberufen. Diese besteht aus Lehrenden der Fakultät und Studierenden. „Sie ist vor der Erstellung und Änderung der Studien- und der Prüfungsordnung anzuhören. Sie muss zusammentreten, wenn ein Drittel ihrer Mitglieder dies verlangt. Sie besitzt bezüglich ihrer Aufgaben ein Initiativrecht im Fakultätsrat. Ihre Beschlüsse zur Organisation des Lehr- und Studienbetriebes sind bindend, sofern der Fakultätsrat nicht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder etwas anderes beschließt.“ (SächsHSG, §96, Absatz 3).
Prüfungsausschuss
Vom Fakultätsrat wird für jeden Studiengang der Fakultät ein Prüfungsausschuss einberufen. An der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften bestehen diese aus drei Professor_innen und drei Studierenden. Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Er entscheidet über Zweifels- und Ausnahmefälle, die auf Antrag eines Kandidaten oder einer Kandidatin beraten werden.