Studiengangwechsel
Die Beantragung eines Studiengangwechsels erfolgt über den SBservice (Quicklink "Studienbewerbung").
Folgende Fristen sind für eine Bewerbung einzuhalten:
- zulassungsbeschränkte Studiengänge bis zum 15.01. für das Sommersemester und bis 15.07. für das Wintersemester
- zulassungsfreie Studiengänge siehe Antragsfristen bei zulassungsfreien Studiengängen
Mit den zulassungsbeschränkten Studiengängen Bachelor Psychologie, Bachelor Medienkommunikation sowie Lehramt an Grundschulen (ausgenommen Erweiterungsfach Deutsch im Lehramt) nimmt die Technische Universität Chemnitz zum ersten Fachsemester am Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) zum Wintersemester teil. Hier ist es erforderlich, dass Sie sich zunächst bei der Stiftung für Hochschulzulassung registrieren und anschließend in unserem Bewerbungsportal bewerben.
Die Anrechnung von Studienleistungen und die Einstufung in das entsprechende Fachsemester erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Werden keine Studienleistungen angerechnet, erfolgt die Bewerbung/Einschreibung in das erste Fachsemester.
Bei einem Studiengangwechsel in einen Bachelorstudiengang ist es Aufgabe des Studiengangwechslers beim zuständigen Prüfungsausschuss die Fachsemestereinstufung zu beantragen (Antrag auf Fachsemestereinstufung/ Anrechnung von Prüfungsleistungen). Die bestätigte Fachsemestereinstufung ist bei zulassungsfreien Bachelorstudiengängen mit dem Antrag auf Immatrikulation (wird im Bewerbungsportal bereitgestellt) im Studierendenservice einzureichen. Bei zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen muss der bestätigte Antrag bis 20.07. für das Wintersemester und 20.01. für das Sommersemester im Studierendenservice vorliegen.
Den Antrag auf Fachsemestereinstufung für einen Masterstudiengang laden Sie während der Bewerbung im Bewerbungsportal mit den erforderlichen Nachweisen hoch. Die Bestätigung vom Prüfungsausschuss holt der Studierendenservice ein.
Die Umschreibung in den neuen Studiengang erfolgt nach Einreichung des Antrages auf Immatrikulation (Online-Immatrikulation) und der Rückmeldung in den aktuellen Studiengang in das beantragte Semester automatisch. Als Bestätigung dient die neue Immatrikulationsbescheinigung, die Sie sich selbst im SBservice ausdrucken können.
Zusätzlich wird bei den internationalen Studieninteressenten ein Bescheid über das Ergebnis der Entscheidung versandt. Dieser Bescheid wird zur Vorlage bei der Ausländerbehörde benötigt.
Ein Studiengangwechsel kann unter bestimmten Voraussetzungen den Verlust des Anspruches auf BAföG-Förderung zur Folge haben. Daher ist eine vorherige Information im BAföG-Amt unbedingt zu empfehlen.