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Studierendenservice und Studienberatung
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Studierendenservice und Studienberatung 


Bewerbung für Diplom-/ Bachelor- und Masterstudiengänge sowie für das Lehramt

Die TU Chemnitz kooperiert nicht mit kommerziellen Agenturen im In– und Ausland, die Studienbewerberinnen und Studienbewerber an die TU Chemnitz vermitteln. Informationen zum Bewerbungsverfahren an der TU Chemnitz erhalten sie nachfolgend.

Folgende Studieninteressenten bewerben sich bei uni-assist1 für ein Studium an der TU Chemnitz:

  • Internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber ohne deutsches Abitur (Bildungsausländer), die sich für grundständige Studiengänge bewerben (gilt nicht für Bewerber als Austauschstudent/ Erasmus)
  • Internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einem ausländischen Bachelor- oder Masterabschluss (gilt nicht für Bewerber als Austauschstudent/ Erasmus)
  • Internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit abgeschlossener Feststellungsprüfung eines Studienkollegs ohne einer bedingten Zulassung für ein Studium an der TU Chemnitz


1Uni-assist e.V. (Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen) unterstützt die TU Chemnitz bei der Prüfung der Zugangsvoraussetzung für ein Studium.

In folgenden Fällen erfolgt die Bewerbung über das Bewerbungsportal der TU Chemnitz:

  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischem Abitur oder ausländischem Hochschulabschluss
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einem deutschen Abitur
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit abgeschlossener Feststellungsprüfung des Studienkollegs Sachsen und einer bedingten Zulassung für ein Studium an der TU Chemnitz
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einem Zeugnis der Europäischen Reifeprüfung (Europäische Abiturzeugnis) (Beschluss der KMK vom 14.06.2018)
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einem deutschen Hochschulabschluss
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einer erfolgreich abgeschlossenen Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH II) und einer bedingten Zulassung für ein Studium an der TU Chemnitz
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber für ein Teilstudium, die über ein Austauschprogramm oder außerhalb eines solchen Programms an die TU Chemnitz kommen (Austauschstudent/ Erasmus)
  • Beantragung eines Studiengangwechsels innerhalb der TU Chemnitz
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber für ein Promotionsstudium

Information zum Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) von Hochschulstart:

Für folgende Studiengänge (1. Fachsemester) werden die Studienplätze über das Dialogorientierte Serviceverfahren auf Hochschulstart.de vergeben:

  • Staatsexamen Lehramt an Grundschulen
  • Bachelor Medienkommunikation
  • Bachelor Psychologie

Registrieren Sie sich zuerst über Hochschulstart.de. Sie erhalten eine BID und eine BAN. Die BID und BAN benötigen Sie dann für die Bewerbung über das uni-assist-Bewerbungsportal. Ausführliche Informationen zum DoSV-Serviceverfahren, erhalten Sie auf der Homepage von https://hochschulstart.de.

Wenn Sie sich für einen der genannten Studiengänge interessieren, beginnt Ihr Weg der Bewerbung zuerst mit der Registrierung im Bewerbungsportal von Hochschulstart. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, erhalten Sie eine BID

Für die Bewerbung bei uni-assist sind folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • Nachweis des Sekundarschulabschlusszeugnisses einschließlich des Fächer- und Notennachweises in der Originalsprache und zusätzlich Nachweis der Übersetzungen in deutscher oder englischer Sprache
  • Nachweis über die Hochschulaufnahmeprüfung (nicht für alle Länder erforderlich)
  • Alle weiteren Bildungsnachweise über ein erfolgreiches Hochschulstudium im Heimatland bzw. außerhalb von Deutschland (Studienzeiten/ Fächer- und Notenübersicht/ Studienabschluss) und zusätzlich Übersetzungen (Deutsch oder Englisch)
  • Zertifikat der akademischen Prüfstelle, APS-Zertifikat, im Original oder digital als verifizierbares Dokument (nur für chinesische, vietnamesische sowie indische Studienbewerberinnen und Studienbewerber).
  • Gegebenenfalls Nachweise der Sporteignungsfeststellung (nur bei Bachelor Präventions-, Rehabilitations- und Fitnesssport)
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, wenn die Muttersprache nicht Deutsch ist (bitte beachten Sie hierbei die Ausnahmen unter „Sprachkenntnisse“ und „Englischsprachige Studiengänge“)

Eine Bewerbung über uni-assist ist für das Sommersemester ab 1. Oktober und für das Wintersemester ab 1. April möglich. Sie können sich auf maximal zwei Studienwünsche bewerben.

Sind die formalen Anforderungen für eine Studienaufnahme erfüllt, leitet uni-assist die Unterlagen an die TU Chemnitz weiter. Alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachweisen können, erhalten einen Prüfbericht von uni-assist. Dieser dokumentiert die festgestellte HZB sowie die umgerechnete HZB-Note. Mit Bearbeitungsbeginn an der TU Chemnitz erhalten Sie eine E-Mail über den weiteren Verlauf der Bewerbung. Sofern Sie die formalen Anforderungen für den Hochschulzugang an der TU Chemnitz nicht erfüllen, werden Sie von uni-assist darüber informiert.

TestAS ist ein zentraler, standardisierter Studierfähigkeitstest. Die TU Chemnitz bietet keine TestAS-Prüfungen an. TestAS-Prüfungen können Sie bei diesen Testzentren ablegen.

Bewerbungsfristen

  • Bewerbungen für das Sommersemester: bis 15.01.
  • Bewerbungen für das Wintersemester: bis 15.07

Zu den genannten Terminen müssen alle Bewerbungsunterlagen vollständig bei uni-assist eingegangen sein. Reichen Sie Ihre Bewerbung bei uni-assist so früh wie möglich ein, damit Sie noch vor Ende der Bewerbungsfrist erfahren, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Nachzureichende Unterlagen müssen bis zum 15.01. für das Sommersemester/ 15.07. für das Wintersemester vorliegen, da sonst eine Ablehnung erfolgt.

Kosten und Bezahlung

Bitte informieren Sie sich auf der Homepage von uni-assist über die Kosten für die Bewerbung.

Feststellungsprüfung

Ist das vorliegende ausländische Schulabschlusszeugnis nicht gleichwertig mit dem deutschen Abiturzeugnis, muss vor Aufnahme des Studiums ein Studienkolleg zwecks Ablegung der Feststellungsprüfung (FSP) besucht werden. In einem Studienkolleg werden Sie auf ein Studium an einer deutschen Hochschule vorbereitet. Das vorbereitende Jahr endet mit der FSP, welche in Verbindung mit Ihrem ausländischen Schulabschlusszeugnis zum Studium in Deutschland berechtigt.

Bitte informieren Sie sich selbst, ob Sie mit Ihrem Abschlusszeugnis ein Studienkolleg besuchen müssen.

An der TU Chemnitz kann keine FSP abgelegt werden. Studienbewerberinnen und Studienbewerber werden an ein für die TU Chemnitz maßgebendes Studienkolleg delegiert. Für die Aufnahme in ein Studienkolleg müssen Sie bei der Bewerbung den amtlich beglaubigten Nachweis eines Deutschzertifikates auf Niveau B1 (z.B. DSH-1, TestDaF 3/3/3/3, Goethe Institut B1 etc.) vorlegen. Hierbei werden auch Zeugnisse von privaten Sprachschulen oder Einrichtungen anerkannt.

Sprachkenntnisse

Deutschsprachige Studiengänge

Als Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für einen deutschsprachigen Studiengang werden anerkannt:

  • Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber – DSH-2, DSH-3
  • TestDaF-Zeugnis: Niveaustufe 4 in allen vier Teilprüfungen
  • telc C1 Hochschule
  • Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Institutes – ZOP
  • Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Institutes – KDS
  • Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Institutes – GDS
  • Deutsches Sprachdiplom, Stufe II der Kultusministerkonferenz – DSD II
  • Zeugnis des Goethe-Institutes C2
  • Deutsche Sprachprüfung des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
  • Der Deutschnachweis im französischen Diplome du Baccalauréat (Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik vom 10.07.1980)
  • US-Advanced Placement-Prüfung (AP-Prüfung) im Fach Deutsch (Beschluss der KMK vom 10./11.09.1992)
  • Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft des Königreichs Belgien
  • Sekundarschulabschlusszeugnisse aus dem Großherzogtum Luxemburg
  • Reifediplome der Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache aus der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (Italien)
  • Das Abschlusszeugnis der internationalen Sektion deutscher Sprache am Liceo Gimnasiale "Luigi Galvani" in Bologna
  • Das Abschlusszeugnis eines deutsch-irischen zweisprachigen Sekundarschulabschlusses (Bilingual Leaving Certificate) an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian`s
  • Das Abschlusszeugnis der bilingualen Abteilungen am Liceo Ginnasio Statale "Romagnosi" in Parma und am Liceo Classico Statale Socrate in Bari

Deutschkurs vor Beginn des Studiums an der TU Chemnitz

Für Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die keinen der genannten Sprachnachweise erbringen können, bietet die TU Chemnitz einen kostenpflichtigen Sprachvorbereitungskurs an, wenn mindestens ein B2-Zertifikat des Goethe-Institutes, ÖSD-Zertifikat mind. B2, telc mind. B2, DSH 1 oder TestDaF-Zeugnis mit Niveaustufe 3 in allen vier Teilprüfungen nachgewiesen wird. Teilnahmebescheinigungen werden nicht als Deutschnachweis anerkannt.

Die Gebühren für die Teilnahme an einem Deutschkurs betragen 1500 Euro pro Semester. Ansprechpartner an der TU Chemnitz für den studienvorbereiteten Deutschkurs ist das Internationale Universitätszentrum (International Office).

Englischsprachige Studiengänge

Studienbewerberinnen und Studienbewerber für einen Studiengang, welcher in einer Fremdsprache angeboten wird, sollen Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachweisen. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, welche Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 entsprechend dem GER nachweisen können, müssen spätestens bis zum Ende des dritten Semesters Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 entsprechend dem GER nachweisen. Sprachzertifikate über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 werden nur vom Goethe-Institut, Telc-Prüfungszentren oder vom ÖSD anerkannt.
Dieser Nachweis ist bei der Bewerbung für folgende Studiengänge vorzulegen. Teilnahmebescheinigungen werden nicht als Deutschnachweis anerkannt.

  • Master Advanced Manufacturing
  • Master Design and Test for Integrated Circuits
  • Master Embedded Systems
  • Master English Studies
  • Master Information and Communication Systems
  • Master Micro and Nano Systems

In nachfolgenden Studiengängen ist eine Deutschausbildung Bestandteil des Studiengangs. Es müssen somit keine Deutschkenntnisse bei der Bewerbung nachgewiesen werden:

  • Master Advanced and Computational Mathematics
  • Master Advanced Functional Materials
  • Master Automotive Software Engineering
  • Master Web Engineering

Nachweis englischer Sprachkenntnisse für englischsprachige Studiengänge

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei der Visavergabestelle der deutschen Botschaft über die Visabestimmungen und welche Unterlagen Sie für die Beantragung des Visums mitbringen müssen, insbesondere Sprachzertifikate.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber für englischsprachige Studiengänge müssen englische Sprachkenntnisse nachweisen. Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus Ländern mit Amts- bzw. Bildungssprache oder Muttersprache Englisch müssen keine Nachweise für Englischkenntnisse bei der Bewerbung vorlegen.

Für englischsprachige Studiengänge, hiervon ausgenommen der Masterstudiengang English Studies, sind Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) durch eines der folgenden Sprachnachweise nachzuweisen:

  • IELTS ab 5.5
  • TOEFL iBT (Internet Based Test): mindestens 72 Punkte
  • TOEFL PBT: mindestens 543 Punkte
  • TOEFL ITP Level 1: mindestens 543 Punkte
  • Cambridge Preliminary English Test + Result Distinction (PET)
  • Cambridge First Certificate in English: Grade B oder C (FCE)
  • Cambridge English: Business Vantage (BEC Vantage), Legal (ILEC), Financial (ICFE)
  • Cambridge IGCSE: 1st oder 2nd Language mit Durchschnitt B2
  • Pearson PTE Academic: mindestens 59 Punkte
  • TOEIC: Listening and Reading Test mit mindestens 785 Punkten, Speaking Test mit mindestens 160 Punkten, Writing Test mit mindestens 150 Punkten
  • telc B2-Zertifikat
  • UNIcert II
  • Studium Anglistik
  • Abgeschlossenes Studium mit Unterrichtssprache Englisch
  • Nachweis der fachlichen Eignung als staatlich geprüfter Übersetzer /Dolmetscher

Studienbewerberinnen und Studienbewerber für den Masterstudiengang Advanced and Computational Mathematics, welche Ihre Englischkenntnisse durch vergleichbare geeignete Unterlagen nachweisen können, unterliegen einer Einzelfallprüfung.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber für den Masterstudiengang English Studies müssen Englischsprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorweisen. Dies ist durch eines der folgenden Sprachnachweise nachzuweisen:

  • IELTS ab 7.0
  • TOEFL iBT (Internet Based Test): mindestens 95 Punkte
  • TOEFL PBT: mindestens 627 Punkte
  • TOEFL ITP Level 1: mindestens 627 Punkte
  • Cambridge First Certificate in English + Grade A (FCE)
  • Certificate of Advanced English + Grade in English: Grade B or C (CAE)
  • Cambridge English: Business Higher (BEC higher)
  • Cambridge IGCSE: 1st oder 2nd Language mit Durchschnitt C1
  • Pearson PTE Academic: mindestens 76 Punkte
  • TOEIC: Listening and Reading Test mit mindestens 945 Punkten, Speaking Test mit mindestens 180 Punkten, Writing Test mit mindestens 180 Punkten
  • telc C1-Zertifikat
  • UNIcert III
  • Studium Anglistik
  • Abgeschlossenes Studium mit Unterrichtssprache Englisch
  • Nachweis der fachlichen Eignung als staatlich geprüfter Übersetzer /Dolmetscher