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Im TUClab sollen (potentielle) Gründer Hilfe beim Markteintritt durch folgende fünf Bausteine erhalten:

Bausteine im TUClab

 

Abbildung: Bausteine im TUClab

 

(Quellen Icons: Icon "Network" by Three Six Five from the Noun Project, Icon "Coaching" by Jenny Chisnell from the Noun Project, Icon "Machine" by Eucalyp from the Noun Project, Icon "Euro" by Aleks from the Noun Project)

 

Bausteine "Netzwerk und Coaching"

 

Durch die Bausteine "Netzwerk und Coaching" werden für die (potentiellen) Gründer Kontakte zu wichtigen potentiellen Partnern, (Referenz-)Kunden oder Lieferanten in den drei genannten Kernkompetenzfeldern hergestellt. Dies bezieht sich zum einen auf die Vernetzung innerhalb der TU Chemnitz mit Experten und an Forschungsprojekten oder anderen Gründungsprojekten mit ähnlichen bzw. komplementären Themen Mitwirkenden. Zum anderen werden externe Experten/Dienstleister zu Themen wie Recht, Steuern, relevante Wertschöpfungsketten oder auch Layout/Design vermittelt.

Darüber hinaus wird durch verschiedene Austauschformate eine Vernetzung mit erfahrenen Unternehmern als Mentoren, zwischen den jeweils im TUClab ansässigen Teams, zwischen den Teams und anderen Start-ups der Region sowie zwischen den Teams und Alumni der TU Chemnitz gefördert.

 

Baustein "Infrastruktur"

 

Durch den Baustein "Infrastruktur" wird den im Wettbewerb ausgewählten (zukünftigen) Gründern durch die TU Chemnitz oder durch Partner die kostengünstige Verfügbarkeit von Infrastruktur ermöglicht. Dies umfasst u. a. die Nutzung von vorhandenen Maschinen, Büro- und Labor-/Maschinenraum sowie Patenten im Eigentum der TU Chemnitz.

 

Baustein "Finanzmittel"

 

Die im Rahmen des Wettbewerbs ausgewählten Unternehmensgründungen können im Baustein "Finanzmittel" eine Startfinanzierung in Form von Beteiligungskapital von der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft mbh (SBG) erhalten. Umschuldungen oder Nachfinanzierungen im Rahmen von Unternehmensübernahmen werden nicht gefördert. Grundsätzlich ist die Beteiligung nur für Unternehmensneugründungen vorgesehen.

Die Förderung erfolgt als offene oder stille Beteiligung. Die Höhe der Zuwendung beträgt pro ausgewähltem Gründerteam max. 300.000 €, die Beteiligung erfolgt max. über 12 Jahre.

Fördervoraussetzungen für die SBG-Beteiligung:

  • Die ausgewählten Unternehmen können die Förderung auf Grundlage der Programmbestimmungen erhalten.
  • Das gegründete bzw. das zu gründende Unternehmen hat seinen Sitz in Sachsen.
  • Es liegt ein umfassender Businessplan vor, der die Wachstums- und/oder Ertragschancen des Unternehmens und die mittelfristige Unternehmensstrategie für die Zukunft aufzeigt.
  • Es handelt sich bei den zu gründenden Unternehmen nicht um Unternehmen bzw. Sektoren, die nach Art 1 Abs. 2 bis 5 AGVO bzw. nach Art. 1 der De-minimis-Verordnung ausgeschlossen sind.
  • Die Art der Beihilfe erfolgt als Kapitalzuführung.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.