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Gesellschaft der Freunde der TU Chemnitz e.V.
Förderrichtlinie
Gesellschaft der Freunde der TU Chemnitz e.V. 

Förderrichtlinie

Eine vom Vorstand der Gesellschaft erlassene „Förderrichtlinie für Zuwendungen der Gesellschaft der Freunde der TU Chemnitz e.V.“ umreist den Förderungsgegenstand und gibt eine erste Orientierung für Förderanträge.

Ab dem Jahr 2025 gilt unsere neue Förderrichtlinie. Eine Antragstellung für Förderungen im ersten Halbjahr 2025 ist noch bis Ende Dezember 2024 möglich.

Download der Förderrichtlinie inklusive Antrag