Beratung
Die Ansprechperson für Suchtfragen ist eine Ansprechperson für alle Beschäftigten der TU Chemnitz und unterliegt der Schweigepflicht.
Die Aufgaben der Ansprechperson für Suchtfragen sind vielfältig und in § 5 der Dienstvereinbarung zum Umgang mit suchtgefährdeten oder suchtkranken Beschäftigten im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus aufgeführt.
Insbesondere ist die Ansprechperson für Suchtfragen verantwortlich für die Beratung, Aufklärung und Sensibilisierung von Personen des beruflichen Umfeldes und der Vorgesetzten sowie für die Beratung und Unterstützung von betroffenen Person. Bei einer diagnostizierter Suchtmittelerkrankung, während der Therapie u./o. während des sog. Stufenplans kann (bzw. soll) die Ansprechperson für Suchtfragen beratend und unterstützend im Arbeitsumfeld begleiten.