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Urheberrecht
Die Universitätsbibliothek leistet keine Rechtsberatung zu urheberrechtlichen Fragen, sondern bietet lediglich unverbindliche Informationen und Hilfestellungen zum Verständnis des Urheberrechts. Alle angebotenen Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Das Urheberrechtsgesetz ist sehr umfangreich. Es definiert Wiedergabe-, Verwertungs- und Vorführungsrechte des Urhebers, der ausschließlich allein die Rechte an seinem Werk hat. Besonders wichtig sind aber die Schranken des Urheberrechts, die es glücklicherweise per Gesetz ermöglichen, zu bestimmten Zwecken limitierte Teile eines Werks zu nutzen, ohne eine Erlaubnis von Urhebern oder Verlagen einholen zu müssen.
Studierende
Darf Bibliothekgut kopiert werden? Was darf ich mit OPAL-Materialien machen?
Das FAQ für Studierende der TU Chemnitz beantwortet die wichtigsten Fragen.
Lehrende
Darf ich gescannte Materialien auf OPAL für die Studierenden bereitstellen? Darf ich Texte anderer Urheber*innnen in meine Lehrmaterialien verwenden? Das FAQ für Lehrende der TU Chemnitz beantwortet die wichtigsten Fragen.
Forschende
Darf ich Fotografien und Bilder anderer Urheber*innen in meinen Veröffentlichungen verwenden Sind meine Forschungsdaten urheberrechtlich geschützt? Das FAQ für Forschende und Autoren der TU Chemnitz beantwortet die wichtigsten Fragen.
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Als freie Inhalte, auch Open Content genannt, bezeichnet man Inhalte, deren kostenlose Nutzung und Weiterverbreitung urheberrechtlich erlaubt ist. Erfahren Sie, wie Sie diese Inhalte finden und nachnutzen können.
Links
Weitere Informationen und aktuelle Publikationen zum Thema Urheberrecht in der Wissenschaft.
Kontakt
Das Open-Science-Team bietet allen Mitgliedern der TU Chemnitz individuelle Beratung und Unterstützung rund um Fragen zum Urheberrecht an.