Benutzung
Grundsätzliches zur Benutzung
Rechtliche Grundlagen für die Benutzung der Bestände des Universitätsarchivs bilden das Archivgesetz für den Freistaat Sachsen, die Archivordnung der TU Chemnitz sowie die Bekanntmachung der Neufassung der Hochschulgebühren- und –entgeltordnung der Technischen Universität Chemnitz vom 27. Februar 2019, Anlage 3
Danach steht Jedermann ein Nutzungsrecht am Archivgut des Universitätsarchivs zu, soweit nicht Nutzungsbeschränkungen - z.B. datenschutzrechtliche Bestimmungen oder der Erhaltungszustand des Archivgutes - dem entgegenstehen. Für jede Benutzung ist ein Benutzungsantrag zu stellen. Dieser wird für ein Benutzungsthema und ein Jahr genehmigt. Der ausgefüllte Benutzerantrag ist nach Möglichkeit bereits ausgefüllt zur Benutzung mitzubringen.
Kopien aus dem Archivgut können angefertigt werden, wenn es der Erhaltungszustand zulässt und keine rechtlichen Belange dem entgegen stehen. Diese werden nach Antrag durch das Archivpersonal gefertigt.
Zur Benutzung der Datenbanken und des Freihandbestandes müssen sich Benutzer des Archivs als Benutzer der Universitätsbibliothek registrieren. Dies kann vor Ort erfolgen oder bereits im Vorfeld mit einem online-Formular. Dies entfällt, wenn bereits ein Login der TU Chemnitz und eine Bibliotheksanmeldung vorhanden ist. Mit dieser online-Anmeldung könnten Sie im Vorfeld auch bereits Bücher bestellen. Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite für neue Benutzer der UB.
Eine Benutzerberatung durch das Archivpersonal erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung und ist bei einer Erstbenutzung notwendig. Bestellte und bereitgelegte Unterlagen werden durch die Auskunft der Universitätsbibliothek (1. Etage) ausgegegen und wieder entgegengenommen.
Für die Benutzung ist grundsätzlich eine Terminvereinbarung und vorherige Kontaktaufnahme mit dem Universitätsarchiv notwendig.
Taschen und Jacken sind in der Garderobe im Untergeschoss einzuschließen. Eine Mitnahme in den Lesesaal ist nicht gestattet. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Lesesaal ist, mit Ausnahme von verschließbaren Gefäßen mit Trinkwasser, nicht gestattet.