Beendigung des Studiums/der Tätigkeit
Mit dem Ausscheiden aus der Universität endet die Nutzungsberechtigung Ihres Nutzerkennzeichens automatisch.
TU-Mitarbeiter können diese Berechtigung in begründeten Fällen verlängern lassen. Dazu muss ein
Online-Antrag an das URZ gestellt werden. Dabei ist der Fachvorgesetzte anzugeben, der automatisiert eine E-Mail erhält und den Antrag
im System bestätigen muss.
Studierende und Mitarbeiter der TU Chemnitz mit gültigem URZ-Nutzerkennzeichen können über den POST-TUC-Service eine externe E-Mail-Adresse hinterlegen. Diese kann der Absender einer E-Mail abfragen, der Sie nach Ihrem Ausscheiden aus der TU Chemnitz über Ihre TU-Adresse kontaktieren möchte.
Wenn Sie den Dispokredit des Druckkontos in Anspruch genommen haben, müssen Sie diesen ausgleichen (Zahlung mit TUC-Card).
Ein evtl. vorhandenes Restguthaben kann auf ein anderes Nutzerkonto umgebucht oder auf Ihr Bankkonto überwiesen werden.