SLA zum Dienst „Software in den Ausbildungspools“
Das URZ betreibt Ausbildungspools, die sowohl für Lehrveranstaltungen/Praktika nach Beantragung als auch für das freie Üben durch Studenten genutzt werden können. Auf den Poolrechnern ist eine große Anzahl von Anwendungssoftware installiert. Wenn ein Lehrbeauftragter weitere Software benötigt, ist nach dem hier beschriebenen Verfahren vorzugehen.
Voraussetzungen für das Beantragen der Bereitstellung zusätzlicher Anwendungssoftware
- Zusätzliche Software kann nur verfügbar gemacht werden, wenn ein breiter Bedarf an der betreffenden Software vorliegt, sodass also mehrere Lehrstühle verschiedener Fachrichtungen diese Software nutzen werden. Dieser Bedarf muss nachweisbar sein.
- Kosten für den Erwerb zusätzlicher Softwarelizenzen trägt der Besteller.
- Vor dem Erwerb der betreffenden Lizenzen ist eine schriftliche Abstimmung mit dem URZ erforderlich.
- Wenn der Einsatz der zusätzlichen Software ein Lizenzmanagement erfordert, dann müssen die Bedingungen der SLA zum Dienst "Software-Lizenzmanagement" erfüllt sein.
- Die Nutzung der Software im avisierten Umfeld (Pool, Arbeitsplatzrechner) muss den Lizenzbestimmungen dieser Software genügen.
- Die Software liegt in einer Form vor, die eine automatisierte Verteilung auf die Zielrechner ermöglicht.
- Die Paketierung der Software (rpm- bzw. wpm-Paket) sollte durch den Besteller erfolgen.
- Die Verantwortung für die funktionelle Nutzbarkeit de Software verbleibt beim Besteller. Er ist weiterhin auch für notwendige Aktualisierungen (funktionelle und Sicherheits-Updates) der Software verantwortlich.
Beantragung
Zur Beantragung der Bereitstellung zusätzlicher Anwendungssoftware ist eine E-Mail an den URZ-Support mit dem Betreff „SW-Bedarf“ zu schicken. In dieser Mail sind die folgenden Informationen bereitstellen:
- Bezeichnung der Software, ggf. Version
- Plattform (Linux oder/und Windows)
- Anwendungsgebiet, Lehrveranstaltung
- Bezugsquelle: Herstellerfirma, Webadresse o. ä.
- Bezugsbedingungen: freie Software (Open Source), kommerziell, …
- Zusicherung, dass die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind (insbesondere Eigenfinanzierung, Konformität zu den Lizenzbestimmungen)
Bearbeitung
- Der Antrag (als Ticket) wird im URZ umgehend bearbeitet.
- Der Besteller hat jederzeit Einblick in den Bearbeitungsstand.
- Ein festgelegtes Team von Verantwortlichen bewertet den Antrag und entscheidet über dessen Realisierung bzw. Ablehnung.
- Bei offenen Fragen im Rahmen der Bewertung wird der Dialog mit dem Besteller innerhalb des Tickets aufgenommen. Insbesondere im Falle einer möglichen Ablehnung werden die Gründe diskutiert.
- Bei positiver Begutachtung wird der Antrag realisiert.
Gültigkeit des SLA
Das SLA wird wirksam mit seiner Veröffentlichung. Es gilt bis zu einer neueren Fassung, die sich durch geänderte Randbedingungen ergeben kann.