AUSSCHREIBUNG
Die Technische Universität Chemnitz vergibt zum Wintersemester 2024/25 voraussichtlich
33 Deutschlandstipendien
an Studentinnen und Studenten, die hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Die Stipendien werden jeweils in Höhe von 300 Euro monatlich und zunächst für ein Jahr vergeben. Finanziert werden die Stipendien jeweils zur Hälfte aus Mitteln von Förderinnen und Förderern wie Unternehmen, Stiftungen, Vereinen oder Privatpersonen und aus Mitteln des Bundes.
Für die zu vergebenden Stipendien können sich Studierende aus allen Fakultäten sowie aus dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) bewerben.
Neben den bisher erbrachten fachlichen Leistungen werden bei der Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, sowie besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Studierende eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung gemäß §§ 1 Abs. 3 oder 4 Abs. 1 S. 1 des Stipendienprogramm-Gesetzes erhält; es sei denn, sie unterschreitet einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro.
Stipendien bis zur Höhe von 300 Euro werden gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet.
Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren erfolgt in zwei Auswahlrunden.
Bewerbung und Unterlagen für die erste Auswahlrunde:
Bewerbungen für die erste Auswahlrunde sind im Zeitraum vom 7. Juni bis 28. Juni 2024 möglich.
Die Bewerbung für die Vorauswahl im Rahmen der ersten Auswahlrunde erfolgt online. Das Online-Bewerbungsportal ist für den Zeitraum der Bewerbung freigeschaltet unter: https://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/deutschlandstipendium/bewerbung.php.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden in der ersten Auswahlrunde durch die Vergabekommissionen der Fakultäten sowie des ZLB nach folgenden Leistungskriterien vorausgewählt:
- für Studierende im ersten Fachsemester: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung,
- für andere Studierende im Bachelorstudiengang: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung sowie Zwischennote im Studiengang entsprechend dem Studienfortschritt, bisher erreichte Leistungspunkte,
- für andere Studierende im Masterstudiengang: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung sowie Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums,
- für andere Studierende des Staatsexamensstudienganges: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung sowie bisher erbrachte Studienleistungen, bisher erreichte Leistungspunkte.
(Erläuterung: Die Zwischennote und die Leistungspunkte erfahren die Bewerberinnen und Bewerber im SBservice unter Prüfungsverwaltung, Leistungsübersicht „Module/Zwischennote“ Prüfungsnummer 9200, wenn der Studiengang dort bereits freigeschaltet ist, andernfalls im Zentralen Prüfungsamt.)
Die Vergabekommissionen der Fakultäten bzw. des ZLB treffen ihre Entscheidungen in der ersten Auswahlrunde bis zum 26. Juli 2024.
Bewerbung und Unterlagen für die zweite Auswahlrunde:
Für die zweite Auswahlrunde werden die vorausgewählten Bewerberinnen und Bewerber persönlich spätestens am 26. Juli 2024 durch die jeweilige Fakultät bzw. das ZLB informiert und aufgefordert, bis zum 9. August 2024 (Maileingang) folgende Unterlagen per Mail einzureichen:
- Motivationsschreiben (u. a. Darstellung der aktuellen Interessenlage: detaillierte fachliche Interessen, Angaben zu gewünschten Praktika, bereits bestehende Praxiskontakte, Aussagen zur beruflichen Karriereplanung),
- Tabellarischer Lebenslauf,
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung,
- Immatrikulationsbescheinigung,
- Notenbescheinigung/Leistungsübersicht,
- Bachelor-Zeugnis (nur bei Bewerberinnen und Bewerbern im Masterstudiengang)
und weitere Unterlagen je nach Anforderung der Fakultät bzw. des ZLB
- Referenzen,
- Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über sonstige Kenntnisse, Auszeichnungen und Preise,
- Nachweise über außeruniversitäres oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement, Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Vereinen oder Verbänden,
- glaubhafte Darstellung besonderer persönlicher oder familiärer Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehender Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.
Die Vergabekommissionen der Fakultäten sowie des ZLB treffen ihre endgültigen Entscheidungen über die Vergabeempfehlungen bis zum 20. September 2024.
Stipendienverlängerung:
Stipendiatinnen und Stipendiaten, deren bestehende Bewilligung zum Ende des Sommersemesters 2024 ausläuft und die eine Weiterförderung anstreben, bewerben sich ebenfalls in erster Runde über das Online-Bewerbungsportal. Zeitgleich sind folgende Unterlagen an die Kontaktstelle für das Stipendienprogramm einzureichen:
- Motivationsschreiben (kurzer Selbstbericht über die persönliche Entwicklung im Bewilligungszeitraum, bezogen auf das Studium, ggf. unter Schilderung persönlicher oder familiärer Umstände, und über die Entwicklung des Kontaktes zur Förderin bzw. zum Förderer)
- Bescheinigung über die im zurückliegenden Bewilligungszeitraum erreichten Studienleistungen einschließlich der bisher erbrachten Leistungspunkte
- Immatrikulationsbescheinigung
Bewilligung der Stipendien:
Auf der Grundlage der Vergabeempfehlungen der Vergabekommissionen der Fakultäten bzw. des ZLB entscheidet das Rektorat bis zum 11. Oktober 2024 über die Bewilligung der Stipendien.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden in schriftlicher Form durch den Rektor über die Stipendienvergabe informiert und in diesem Zusammenhang zur formgebundenen Angabe der Bankverbindung aufgefordert.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kontaktstelle für das Stipendienprogramm der TU Chemnitz oder unter Deutschlandstipendium TU Chemnitz.