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Informationen für Studierende

Das Stipendienprogramm der TU Chemnitz

Deutschlandstipendium 2024/2025 - 70 Studierende der Technischen Universität Chemnitz erhalten ein Deutschlandstipendium. Wir gratulieren recht herzlich und wünschen weiterhin viel Erfolg im Studium. Ein großes Dankeschön geht an alle Förderinnen und Förderer, die dies durch ihre Unterstützung erst möglich gemacht haben.

Förderung von Studierenden im Rahmen des Deutschlandstipendiums

Die TU Chemnitz vergibt i.d. R. jeweils zum Wintersemester auf der Grundlage des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (StipG) vom 21. Juli 2010 in der jeweils gültigen Fassung, der Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipV) vom 20. Dezember 2010 sowie der Richtlinie zur Stipendienvergabe im Rahmen des Stipendienprogramms der TU Chemnitz vom 26.01.2011 in der novellierten Fassung vom 04.02.2015 Stipendien an Studierende, die hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Die Stipendien werden jeweils in Höhe von 300 Euro monatlich und zunächst für ein Jahr vergeben. Diese werden jeweils zur Hälfte aus Mitteln privater Förderer und aus Mitteln des Bundes finanziert.

Neben den bisher erbrachten fachlichen Leistungen werden bei der Auswahl der Stipendiaten auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen sowie besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Studierende eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung gemäß §§ 1 Abs. 3 oder 4 Abs. 1 S. 1 des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG) erhält; es sei denn, sie unterschreitet einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro.

Stipendien bis zur Höhe von 300 Euro werden gemäß Artikel 1, Nr. 15, Buchstabe c) des dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG) vom 24. Oktober 2010 nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet.

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren erfolgt in zwei Auswahlrunden.

Bewerbung und Unterlagen für die erste Auswahlrunde

Die Bewerbung für die erste Auswahlrunde erfolgt über das Online-Bewerber-Portal

Die Bewerber werden zunächst durch die Vergabekommissionen der Fakultäten nach folgenden Leistungskriterien vorausgewählt:

  • für Studierende im ersten Fachsemester: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung,
  • für Studierende in Bachelorstudiengängen: Zwischennote im Bachelorstudiengang entsprechend dem Studienfortschritt, bisher erreichte Leistungspunkte,
  • für Studierende im Masterstudium: Durchschnittnote der Hochschulzugangsberechtigung, Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums, Zwischennote im Masterstudiengang entsprechend dem Studienfortschritt, bisher erbrachte Leistungspunkte.

(Erläuterung: Die Zwischennote und die Leistungspunkte erfahren die Bewerber im SBservice unter Prüfungsverwaltung, Leistungsübersicht „Module/Zwischennote“ Prüfungsnummer 9200, wenn Ihr Studiengang bereits dort frei geschaltet ist, andernfalls im ZPA)

Bewerbung und Unterlagen für die zweite Auswahlrunde

Für die zweite Auswahlrunde werden die vorausgewählten Bewerber personengebunden durch die Fakultät informiert und aufgefordert,folgende Unterlagen schriftlich einzureichen:

  • Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Notenbescheinigung / Leistungsübersicht
  • Bachelor-Zeugnis (nur bei Bewerbern im Masterstudiengang)

und weitere Unterlagen je nach Anforderung der Fakultät

  • Referenzen,
  • Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über sonstige Kenntnisse, Auszeichnungen und Preise,
  • Nachweise über außeruniversitäres oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement, Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Vereinen oder Verbänden,
  • glaubhafte Darstellung besonderer persönlicher oder familiärer Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.

Stipendienverlängerung: Regelmäßige Begabungs- und Leistungsüberprüfung

Stipendiaten, deren bestehende Bewilligung zum Ende des Sommersemesters ausläuft, bewerben sich ebenfalls in erster Runde über das Online-Bewerber-Portal. Gleichzeitig sind folgende Unterlagen an die Kontaktstelle für das Stipendienprogramm einzureichen:

  • Motivationsschreiben (kurzer Selbstbericht über die persönliche Entwicklung im Bewilligungszeitraum, bezogen auf das Studium, ggf. unter Schilderung persönlicher oder familiärer Umstände, und über die Entwicklung des Kontaktes zum Förderer) 
  • Bescheinigung über die im Bewilligungszeitraum erreichten Studienleistungen einschließlich der bisher erbrachten Leistungspunkte

Bewilligung der Stipendien

Auf der Grundlage der Vergabeempfehlungen der Fakultäten entscheidet das Rektorat über die Bewilligung der Stipendien.

Die Stipendiaten werden in schriftlicher Form durch den Rektor über die Stipendienvergabe informiert und in diesem Zusammenhang zur formgebundenen Angabe der Bankverbindung aufgefordert.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Kontaktstelle für das Stipendienprogramm der TU Chemnitz.