-
Der Hausbesitzer H will seinen Garten verschönern und lässt vom Gärtner 40 Tannen pflanzen, ferner bittet er einen Schlosser rund um den Garten einen festen Zaun zu installieren.
-
- Nur die Bäume sind wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
- Die Bäume bleiben weiter selbständige bewegliche Sachen.
- Die Bäume werden wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, wenn sie drei Meter hoch sind.
- Nur der Zaun ist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
- Die Bäume und der Zaun sind wesentliche Bestandteil e des Grundstücks.
- Vor dem Einpflanzen waren die Bäume selbständige bewegliche Sachen.