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Ist ein (nur) mündlich abgeschlossener Vertrag wirksam?
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- Ja, immer.
- Nein, niemals.
- Grundsätzlich schon, aber es gibt Ausnahmen.
Grundsätzlich herrscht Formfreiheit, d.h. die Wirksamkeit eines Vertrages hängt in der Regel nicht von der Einhaltung einer bestimmten Form ab. Bei einzelnen Vertragstypen, bei denen die Beteiligten z.B. vor einem übereilten Vertragsschluss schützen will, sind indes bestimmte Formvorschriften einzuhalten, etwa bei Grundstückskaufverträgen, Bürgschaften etc.