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Alfons bestellt telefonisch einen Blumenstrauß in der Gärtnerei des G. Bei A‘s Bestellung handelt es sich um
- eine Willenserklärung unter Abwesenden.
- eine Willenserklärung unter Anwesenden.
- gar keine Willenserklärung.
- Das Gesetz regelt nur einen Fall des Wirksamwerdens von Willenserklärungen. In welcher Vorschrift und für welchen Fall?
- Was ist für das Wirksamwerden empfangsbedürftiger Willenserklärungen nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB erforderlich?
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Der Zugang eines schriftlichen Angebots beim Erklärungsempfänger Emil erfolgt jedenfalls am 12.4.2012, sofern
- das Angebot um 23:55 Uhr in den Briefkasten des Emil eingeworfen wird.
- das Angebot am 12.4.2012 um 14:00 Uhr dem 7-jährigen Kind des Emil auf dem Spielplatz vor dem Haus mit den Worten "Gib das Schreiben deinem Papa" in die Hand gedrückt wird.
- das Angebot am 12.4.2012 um 9:00 Uhr in den Briefkasten des Emil eingeworfen wird.
- das Angebot am 12.4.2012 um 14:00 Uhr per Email in den elektronischen Briefkasten des Emil gelangt und dieser bekanntermaßen nahezu stündlich seine Emails abruft.
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Der eifrige Alfons unterbreitet dem faulen Fritz auf der Straße ein mündliches Kaufangebot. Fritz schweigt daraufhin.
- Liegt ein Vertragsschluss vor?
- Wie wäre die Frage zu beantworten, wenn Fritz eher aus Versehen, weil er einem Passanten auf der gegenüberliegenden Straßenseite grüßen will, mit dem Kopf nickt.
- Wie wäre die Frage zu beantworten, wenn Fritz die Erklärung des A nicht verstehen kann, weil gerade vier LKWs an den beiden vorbeirauschen?
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Der eifrige Alfons findet in einem von ihm angekauften Nachlass einige juristische Bücher. Diese bietet er dem fleißigen Lieschen L schriftlich zum Kauf an. Kurze Zeit darauf meldet sich der Sammler S, der für die Bücher viel Geld bietet. A möchte daher sein Angebot widerrufen und schickt ein Telegramm mit den Worten: "Ziehe mein briefliches Angebot wieder zurück. A." Die Post stellt den Brief und das Telegramm gleichzeitig zu.
- Ist A an sein schriftliches Verkaufsangebot gebunden?
- Ändert sich das Ergebnis, wenn A unmittelbar nach Aufgabe des Telegramms verstirbt?