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Das 10-jährige Wunderkind Fritz kauft sich von seinem Taschengeld ein Los, mit dem er die Teilnahme an der Show "Wer wird Millionärskind" gewinnt. In der Show selbst gewinnt er "nur" 10.000 . Davon kauft er sich ein kleines Aktienpaket vom Finanzberater B und bezahlt es bar.
Die Eltern sind mit dem Geschäft überhaupt nicht einverstanden.
- Der Kaufvertrag ist trotzdem wirksam, da Fritz sein Taschengeld einsetzte.
- Der Kaufvertrag ist unwirksam.
- Aktienkäufe sind stets unwirksam.
- Die Eltern haben einen Herausgabeanspruch bezüglich des Geldes.
- Der Kaufvertrag ist wirksam, die Eltern müssten aber die Verluste tragen.