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Gustav Gans bestellt bei seinem Lieferanten Fuchs 100 Klappstühle, die Fuchs auf seine Kosten an den Gans versenden soll. Fuchs übergibt die Stühle dem Transporteur T, der die Stühle auf den Weg bringt.
- Es liegt auch nach Übergabe an den T eine Gattungsschuld vor.
- Die Gattungsschuld ist mit Übergabe an T zur Stückschuld konkretisiert.
- Die Gegenleistungsgefahr ist auf Gans übergegangen.
- Die Gegenleistungsgefahr trägt der Fuchs.