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Welche der folgenden Aussagen zur Unmöglichkeit sind zutreffend?
- Unmöglichkeit tritt ein, wenn niemand auf der ganzen Welt die Leistung mehr erbringen kann.
- Unmöglichkeit tritt ein, wenn der Schuldner keine Lust hat, den geschuldeten Gegenstand auszuliefern.
- Unmöglichkeit tritt ein, wenn der Schuldner den Gegenstand nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand beschaffen kann.
- Unmöglichkeit tritt ein, wenn es sich bei dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft um ein relatives Fixgeschäft handelt und der vereinbarte Leistungszeitpunkt verstrichen ist.
- Unmöglichkeit tritt ein, wenn es sich bei dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft um ein absolutes Fixgeschäft handelt und der vereinbarte Leistungszeitpunkt verstrichen ist.