-
Sofern ein Sachmangel vorliegt, kann der Käufer die Rechte des § 437 BGB geltend machen. Dabei gilt:
- er kann jeden dieser Ansprüche sofort geltend machen.
- er muss zunächst Nacherfüllung begehren, bevor er die anderen Ansprüche auslösen kann.
- er hat vorrangig einen Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache.
- er hat vorrangig Schadensersatz geltend zu machen, bevor er die anderen Ansprüche auslösen kann.