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Die Studentin S hat genug vom Autofahren und kauft sich bei H ein Elektrofahrrad im Karton verpackt, welches sie z.T. noch selbst montieren muss. Die Bauanleitung ist in einer asiatischen Sprache verfasst und die Bilder in der Montageanleitung sind nicht selbsterklärend.
- Die S hat Pech gehabt und muss sich externe Hilfe holen.
- Die S kann Gewährleistungsrechte geltend machen, da ein Sachmangel vorliegt.
- Die S fühlt sich in ihren Menschenrechten verletzt und beruft sich auf einen Rechtmangel.