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Wann gilt eine Nacherfüllung typischerweise als fehlgeschlagen?
- Wenn der Verkäufer eine Ersatzlieferung mit einem neuen Fehler geliefert hat.
- Wenn der Verkäufer mehrere Ersatzlieferungen mit neuen Fehlern geliefert hat.
- Wenn der Verkäufer die Sache ohne Erfolg nachzubessern (zu reparieren) versucht hat.
- Wenn der Verkäufer die Sache ohne Erfolg zwei Mal nachzubessern (zu reparieren) versucht hat.