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Wie unterscheidet sich die Produkthaftung nach ProdHaftG von der deliktischen Produzentenhaftung?
- Die Produkthaftung kommt nur bei einem Vertragsverhältnis zwischen Hersteller und Endverbraucher in Betracht.
- Die Produkthaftung tritt anders als die Produzentenhaftung auch ohne Verschulden des Herstellers in Kraft.
- Die deliktische Produzentenhaftung kommt ausschließlich bei Verstößen im Sinne des StGB in Betracht.
- Die Produkthaftung geht der Produzentenhaftung voraus.
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Wann kommt bei Schädigung durch ein fehlerhaftes Produkt der Händler als Anspruchsgegner im Sinne des ProdHaftG in Frage?
- Immer.
- Wenn der unmittelbare Hersteller nicht feststellbar ist.
- Wenn er sich durch Anbringen entsprechender Kennzeichen als Hersteller ausgibt.
- Bei schuldhaften Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflichten.
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Durch einen privat genutzten fehlerhaften Geschirrspüler werden Geschirr im Wert von 90 und die Fußbodenheizung im Wert von 1.500 beschädigt. Der Geschädigte G möchte gegen den Hersteller H Schadensersatz geltend machen. In welcher Höhe steht dem G Schadensersatz zu?
- 1.000 ; Schaden an der Fußbodenheizung abzüglich 500 Selbstbeteiligung, keinen weiteren Ersatz für das Geschirr da unter 500 Schaden.
- 1.090 ; Schaden für Fußbodenheizung und Geschirr abzüglich 500 Selbstbeteiligung.
- 1.590 ; Schaden für Fußbodenheizung und Geschirr ohne Selbstbeteiligung da ausschließlich private Nutzung.