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Welche dieser Aussagen treffen zu?
- Bei der Erstmusterprüfung wird jeweils das erste Produkt des Produktionstages überprüft
- Informationspflichten des Zulieferers sollten umfangreich vereinbart werden
- Zulieferer können zur Implementierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen verpflichtet werden
- Bei der Abbedingung der Wareneingangskontrolle, wird der Zulieferer von seinen Kontrollpflichten bei Lieferung enthoben
- Qualitätsaudits sollten persönlich und vor Ort geschehen