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Master Finance (M.Sc.)
Praktikum
Master Finance (M.Sc.) 


Praktikum (Modul 12)


Hinweise zur Erstellung des Praktikumsberichtes:


Allgemeines

Ein Praktikum ist verpflichtend im Master Finance (Modul 12 bzw. Modul 11 in der Studienordnung 2015, Modul 35 in den Studienordnungen vor 2015) und soll in der Zeit des Masterstudiums absolviert werden. Das Praktikum soll mindestens dem Aufwand von 35 vollen Arbeitstagen entsprechen. Das entspricht 280 Stunden, die sie tatsächlich im Unternehmen anwesend sein sollen. (Das kann sowohl über 7 Wochen am Stück erfolgen oder in einzelnen Stunden als Werksstudent.)

Beachten Sie, dass ein Praktikum in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Studiengang stehen muss. Bei Unklarheiten darüber, wenden Sie sich einfach an finance@wiwi.tu-chemnitz.de.


Nachweis für den Arbeitgeber

In Ihrem Masterstudiengang ist ein Praktikum vorgeschrieben. Viele Arbeitgeber fordern daher einen Nachweis, dass das komplette erste Praktikum ein Pflichtpraktikum im Sinne der Studienordnung des Master Finance ist. Dadurch erhalten die Arbeitgeber gesetzliche Vergünstigungen bei der Anstellung. Wenn Sie eine solche Bestätigung brauchen, schreiben Sie einfach eine Mail an finance@wiwi.tu-chemnitz.de mit Ihrem Namen, Matrikelnummer und Anschrift, sowie dem Namen des Arbeitgebers und der exakten Dauer des Praktikums. Wir erstellen dann eine Bestätigung über das Pflichtpraktikum.


Verlängerung und zusätzliche Praktika

Sollten Sie mehr als ein Praktikum absolvieren wollen, so steht Ihnen das natürlich frei. Gleiches gilt für die Verlängerung des Erstpraktikums. Jedoch gilt das dann als sogenanntes freiwilliges Praktikum. Im Gegensatz zum Pflichtpraktikum stehen Ihnen dann bezahlte Urlaubstage, je nach Dauer der Beschäftigung zu und der Arbeitgeber muss für Sie als normalen Angestellten Sozialversicherungsbeiträge abführen, wodurch Sie u.a. Rentenanspruchspunkte generieren.


Praktikumsbericht

Das Praktikum kann erst mit der Abgabe des Praktikumsbericht für Ihren Master angerechnet werden. Ihr Bericht wird benotet und geht mit 5 Leistungspunkten in Ihr Zeugnis ein. Beachten Sie daher auf jeden Fall die Hinweise zur Erstellung eines Praktikumsberichts.
Beim Einreichen des Praktikums brauchen wir einen Nachweis Ihres Arbeitgebers, dass Sie dort die geforderte Zeit gearbeitet haben und mit welchen Aufgaben Sie betraut wurden. In der Regel findet sich all das im Praktikumszeugnis, welches Sie kopiert an ihren Bericht anhängen sollten.

Es gibt keine zeitliche Begrenzung bis der Praktikumsbericht abgegeben werden muss. Die Korrektur kann jedoch wegen hoher Arbeitsbelastung am Lehrstuhl gut zwei Monate in Anspruch nehmen. Planen Sie also die Korrekturzeit ein, wenn Sie auf die Note angewiesen sind und geben dementsprechend früh Ihren Bericht ab.

Reichen Sie den Praktikumsbericht sowohl per Mail an finance@wiwi.tu-chemnitz.de als auch in gedruckter Ausführung mit einem Heftstreifen (Aktendulli) im Sekretariat BWL4.