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Master Finance (M.Sc.)
Studienkommission
Master Finance (M.Sc.) 


Studienkommission

Aufgaben des Prüfungsausschuss

Die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind geregelt in §91 SächsHSFG
(3) Die Studienkommission berät [...] bei der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes. Sie ist vor der Erstellung und Änderung der Studien- und der Prüfungsordnung anzuhören. [...] Sie besitzt bezüglich ihrer Aufgaben ein Initiativrecht im Fakultätsrat. Ihre Beschlüsse zur Organisation des Lehr- und Studienbetriebes sind bindend, sofern der Fakultätsrat nicht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder etwas anderes beschließt.
(4) Die Studienkommission führt die Befragungen der Studenten nach § 9 Abs. 3 Satz 7 im Zusammenwirken mit der Fachschaft durch.