Abschlussarbeiten
Die Abschlussarbeit (z. B. Bachelor- oder Masterarbeit) bildet in der Regel den Höhepunkt Ihres Studiums. Obwohl es sich hierbei um eine wissenschaftliche Arbeit handelt, unterliegt die Abschlussarbeit dennoch den Regelungen des Prüfungsrechts.
Die Abschlussarbeit soll zeigen, dass Sie als Prüfling in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein fachspezifisches bzw. fachübergreifendes Problem selbständig mit Hilfe von wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
Je nach den individuellen Regelungen Ihrer zuständigen Studien- und Prüfungsordnung ist es allerdings nicht zwingend die letzte Prüfungsleistung, die Sie im Rahmen Ihres Studiums zu absolvieren haben.
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie sich ein Thema für Ihre Abschlussarbeit selbst suchen. Vielfach werden aber auch über die Lehrstühle Themen angeboten und vergeben.
Das Thema der Abschlussarbeit muss in einem inhaltlichen Zusammenhang mit Ihrem Studiengang stehen. Die Abschlussarbeit kann von jedem Prüfungsberechtigten betreut werden. Sie haben das Recht, einen Betreuer sowie ein Thema vorzuschlagen. Ein Rechtsanspruch darauf, dass dem Vorschlag entsprochen wird, besteht jedoch nicht.
Die Anmeldung zur Abschlussarbeit erfolgt ausschließlich mit dem Formular zur Anmeldung zur Abschlussarbeit. Dieses ist unter Allgemeine Formulare zu finden. Eine Anmeldung über den SBservice ist für Abschlussarbeiten nicht möglich.
Das Formular ist in Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrer Prüferin bzw. Ihrem Prüfer auszufüllen. Hierbei muss das Thema der Abschlussarbeit sowie das Ausgabedatum bzw. das Datum des Beginns der Bearbeitungszeit festgelegt werden.
Der Antrag ist durch den Studenten beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen. Hier wird geprüft, ob alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, leitet das Zentrale Prüfungsamt den Antrag an den Prüfungsausschuss zur Bestätigung des Themas und Bestellung der Prüfer weiter.
Mit der Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgt automatisch die Anmeldung der Verteidigung (Kolloquium), sofern dies in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen ist.
Die Bearbeitungsdauer finden Sie im § 26 der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs. Bitte achten Sie hierbei auf die korrekte Prüfungsordnungsversion.
Nach der Genehmigung des Themas und der Bestellung der Prüfer durch den Prüfungsausschuss wird durch das Zentrale Prüfungsamt ein Aufgabenblatt erstellt, welches das spätestmögliche Abgabedatum Ihrer Abschlussarbeit enthält. Das Aufgabenblatt wird durch das Zentrale Prüfungsamt postalisch an Sie verschickt.
Unter bestimmten Umständen kann die Bearbeitungsdauer der Abschlussarbeit verlängert werden. Die maximale Dauer hierfür finden Sie ebenfalls in Ihrer Prüfungsordnung. Zur Beantragung einer Verlängerung der Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit ist das bereitgestellte Formular unter Allgemeine Formulare zu nutzen.
Die Abschlussarbeit ist spätestens am Fristende im Zentralen Prüfungsamt in zweifacher gebundener Ausfertigung sowie in einer elektronischen Fassung abzugeben. Dies kann persönlich oder per Post erfolgen. Es ist zu beachten, dass der Zeitpunkt des Eingangs an der Technischen Universität Chemnitz für die Fristwahrung entscheidend ist.
Sollte die Abschlussarbeit außerhalb der Öffnungszeiten des Zentralen Prüfungsamtes oder während der Betriebsruhe der Technischen Universität Chemnitz abgeben werden, so kann diese in den Briefkasten des Zentralen Prüfungsamtes eingeworfen oder beim Pförtner auf der Reichenhainer Straße 70 hinterlegt werden.