Bachelor Chemie
Der Studienbeginn ist zum Sommersemester nur für höhere Fachsemester möglich.
Aufbau
Der Studiengang besteht aus Basis-, Vertiefungs- und Ergänzungsmodulen sowie der Bachelorarbeit. Theorie und Praxis sind im Studium zeitlich paritätisch verteilt und das in den Vorlesungen erworbene Wissen kann in Praktika experimentell angewendet und vertieft werden. In der unten stehenden Abbildung ist der Ablauf schematisch dargestellt.Genauere Informationen können in der Studienordnung nachgelesen werden.
Inhalt des Studiums
Das Ziel des Studiums ist die Vermittlung von grundlegendem, theoretischem und praktischem Wissen in den Grundbereichen der Chemie. Neben den chemiespezifischen Modulen gehören auch Grundlagen der Naturwissenschaften (Mathematik, Physik) sowie Toxikologie und Rechtskunde zum Studienprogramm. Die erste Hälfte des Studiums fokussiert sich auf die grundlegenden Konzepte, Prinzipien und Theorien, während in der anderen Hälfte das bereits erlangte Wissen fundiert und durch vertiefende Themengebiete (z.B. technische Chemie und Polymerchemie) ergänzt wird. Es werden außerdem wissenschaftliche Arbeitstechniken gelehrt, in welchen unter anderem Wissenschaftsethik und das Verfassen von Abschlussarbeiten unterrichtet wird. Die Bachelorarbeit wird im sechsten Semester vorlesungsbegleitend zu einem Thema aus der aktuellen Forschung angefertigt. Dabei bearbeiten die Studierenden unter Betreuung ein wissenschaftliches Problem und präsentieren ihre Ergebnisse in einer schriftlichen Abschlussarbeit.
Studiendokumente
Stundenpläne
Studienbeginn und Orientierung
Berufsperspektiven
Typischerweise wird nach dem Abschluss des Bachelorstudium der Chemie ein Masterstudium angeschlossen. Nach einer Statistik der GDCh (Gesellschaft Deutscher Chemiker) von 2022 nahmen so 98 % der Studierenden ein Masterstudium auf, nur 2 % der Studierenden traten direkt ins Berufsleben ein. Die Berufsfelder ausgebildeten ChemikerInnen nach einem abgeschlossenen Masterstudium bzw. nach einer Promotion sind jedoch vielfältig – Beispiele sind die chemische Industrie, die Lehre und die Forschung, der öffentliche Dienst, aber auch die Unternehmensberatung oder die Arbeit für Medienbetriebe.
- Verbesserung von Verfahren
- Entwicklung von neuen Produkten und Prozessen
- Marketing und Vertrieb
Forschen
- Hochschule (Post-Doc, Habilitation, Professur)
- Forschungsinstitut (z.B. Max-Planck-Institut, Fraunhofer-Institut)
- Quereinstieg ins Lehramt
- Behörden und kommunale Ämter für Umweltschutz, Überwachung, Genehmigung und Ver- und Entsorgung
- Ausarbeitung von neuen Strategien
- Erschließung neuer Märkte
- Umstrukturierungen
- Redaktion in Fach- und Publikationszeitschriften
- Sichtung eingereichter Manuskripte
- Ausarbeitung von Lern- und Ausbildungsmaterialien
Angaben wurden entnommen aus einem Artikel über die berufliche Möglichkeiten von ChemikerInnen von der GDCh.
FAQ
Allgemeines
Im Folgenden sind die wichtigsten Kontaktpersonen aufgeführt. Ausführlichere Informationen findest du auf der Seite für Beratung: „Rund um das Studium“.
- Allgemeine Fragen zum Studium: Fachstudienberatung, FSR Chemie
- Technische Probleme / Fragen rund um die Dienste des Universitätsrechenzentrums: FAQ-Seite des URZ oder eine E-Mail an support@…
- Prüfungsangelegenheiten: Leitung des Prüfungsausschusses oder eine E-Mail an zpa@…
-
Diskriminierung: Vertrauensrat, Gleichstellung der Fakultät für Naturwissenschaften
-
Fragen zum Praktikum: Verantwortliche Person für das Praktikum des jeweiligen Moduls
Die TUC-Card ist ein multifunktionaler Studierendenausweis. Unter anderem kann damit bargeldlos in der Mensa bezahlt werden. Außerdem können bargeldlos die öffentlichen Multifunktionsdrucker der TU Chemnitz genutzt werden.
Fachbücher können in der Universitätsbibliothek der TU Chemnitz kostenlos ausgeliehen werden. Voraussetzung dafür ist ein Nutzerkonto, welches vor der ersten Benutzung in der Bibliothek aktiviert werden muss. Viele Lehrbücher sind auch als Online-Ressourcen im Bibliothekskatalog verfügbar. Zum Download dieser muss man sich im Campusnetz befinden oder, wenn man sich außerhalb der TU Chemnitz befindet, per VPN eingewählt sein.
Die individuelle Erstellung des Stundenplans ist im Bachelor-Studium nicht erforderlich, da dieses sich ausschließlich aus Pflichtmodulen zusammensetzt. Der Stundenplan kann im Vorlesungsverzeichnis eingesehen werden. Die eventuell zur Auswahl stehenden Gruppeneinteilungen haben keine Bedeutung. Natürlich kann man die Module auch in einer vom Studienablaufplan abweichenden Reihenfolge absolvieren. Man muss dabei aber beachten, dass für eine erfolgreiche Prüfungsanmeldung unter Umständen andere Modulprüfungen vorher erfolgreich absolviert werden müssen und somit die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt sind.
Studienbeginn und Bewerbung
Als Zugangsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang Chemie gilt die allgemeine Hochschulreife, eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder eine durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (siehe § 3 der Studienordnung Bachelor Chemie).
Studienkosten und Finanzierung
An den staatlichen Hochschulen des Freistaates Sachsen werden keine Studiengebühren erhoben. Unumgänglich sind jedoch die Semesterbeiträge, welche unter anderem zur Finanzierung der Leistungen des Studentenwerks, des Student_innen-Kulturtickets und des Student_innen-Jahrestickets genutzt werden. Welche weiteren Kosten entstehen, ist u.a. von den Wohnverhältnissen abhängig oder ganz allgemein davon, welche Ansprüche man an die Lebensqualität stellt. Die gute Nachricht dabei ist jedoch, dass Chemnitz bezüglich der Mietpreise mit zu den günstigsten Städten Deutschlands zählt! Günstige Wohnheimplätze für Studierende bietet ebenfalls das Studentenwerk.
Für das erste Semester ist ebenso die Anschaffung einer persönlichen Schutzausrüstung notwendig. Dazu gehört ein Laborkittel, der zu 100 % aus Baumwolle besteht, knielang und langärmlig ist, und eine Schutzbrille. Der Laborkittel kann im Chemikalienlager des Instituts für weniger als 20 € erworben werden. Eine Schutzbrille wird vom Institut für Chemie gestellt und wird im Rahmen des ersten Chemie-Praktikums ausgegeben.
Zur Studienfinanzierung existieren vielfältige Möglichkeiten – angefangen bei der Ausbildungsförderung nach dem BAföG über Studienkredite, bis zu Begabten- und Förderstipendien. Eine Übersicht über allgemeine Finanzierungsmöglichkeiten ist auf der Seite des Studierendenservice zu finden.
Prüfungen
Für alle Prüfungsleistungen – dazu zählen Klausuren, sonstige schriftliche Arbeiten, Praktika, mündliche Prüfungen sowie alternative Prüfungsleistungen – ist eine Anmeldung im Zentralen Prüfungsamt (ZPA) notwendig. Ausgenommen sind anrechenbare Studienleistungen und Prüfungsvorleistungen. Die Prüfungsanmeldung kann bequem von zu Hause über den SBservice erledigt werden; alternativ kann diese auch über ein Anmeldeformular erfolgen. Nähere Informationen sind auf den Seiten der Prüfungsanmeldung des ZPA zu finden. Bitte beachtet bei der Anmeldung unbedingt die vorgeschriebenen Anmeldezeiträume für Prüfungen.
Eine Anmeldung zur Prüfung gilt immer für das aktuelle Semester - sollte die Prüfungsleistung erst im folgenden Semester abgelegt werden (z.B. Berichte zu Praktika, mündliche Prüfungen), so muss die Prüfung für das entsprechende Semester angemeldet werden. Sollte nach der Anmeldung der Prüfungstermin auf das folgende Semester fallen, ist eine Abmeldung beim Prüfungsamt für das aktuelle Semester und eine Anmeldung für das folgende Semester notwendig. Andernfalls zählt die Prüfung als nicht bestanden, da sie nicht angetreten wurde.
Die Prüfungsanmeldung kann bequem von zu Hause über den SBservice erledigt werden; alternativ kann diese auch über ein Anmeldeformular erfolgen. Nähere Informationen sind auf den Seiten der Prüfungsanmeldung des ZPA zu finden. Bitte beachtet bei der Anmeldung unbedingt die vorgeschriebenen Anmeldezeiträume für Prüfungen.
Prüfungstermin und Prüfungsort werden durch die Professur festgelegt und werden einige Wochen vor der zentralen Prüfungsphase im Prüfungsplan veröffentlicht.
Für die meisten schriftlichen Prüfungen ist eine Anmeldung nur in dem vom ZPA veröffentlichten Anmeldezeitraum möglich. Der Zeitraum zur Prüfungsanmeldung für solche Prüfungen der zentralen Prüfungsphase beginnt in der Regel Anfang Dezember bzw. Anfang Juni und erstreckt sich über zwei Wochen.
Die Anmeldung zur Prüfung kann im SBservice in der Rubrik „Mein Studium“ unter „Informationen über angemeldete Prüfungen“ überprüft werden. Ist der Hinweis „Zugelassen unter Vorbehalt“ aufgeführt, bedeutet dies, dass vor dem Ablegen der Prüfungsleistung noch Voraussetzungen, beispielsweise das Absolvieren eines modulbegleitenden Praktikums, zu erfüllen sind. Genauere Informationen zu den Voraussetzungen können in der Studienordnung nachgelesen werden. Sollte der Vorbehalt wenige Tage vor dem Prüfungstermin immer noch bestehen, so ist spätestens dann eine Nachfrage bei der für die Vorleistung verantwortlichen Professur ratsam.
Für mündliche Prüfungsleistungen kann man sich auch außerhalb des offiziellen Anmeldezeitraums anmelden. Eine zeitige Anmeldung ist dabei sinnvoll. Spätestens eine Woche vor der mündlichen Prüfung sollte man seine Anmeldung abgegeben haben. Zur Prüfung muss ein Prüfungsprotokoll mitgebracht werden, welches über den SBservice unter der Rubrik „Mein Studium“ aufrufbar ist.
Ja, andernfalls zählt die Prüfung als nicht bestanden, da sie nicht angetreten wurde. Prüfungen können bis eine Woche vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen beim ZPA abgemeldet werden. Dies kann über den SBservice oder durch ein Abmeldeformular erfolgen.
Man kann sich bis eine Woche vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen von der Prüfung beim ZPA abmelden. Dies kann über den SBservice oder durch ein Abmeldeformular erfolgen.
Ein Rücktritt innerhalb von weniger als einer Woche vor Beginn der Prüfung z.B. aufgrund von Krankheit ist möglich. Dafür muss ein begründeter Antrag auf Rücktritt von der Prüfung beim Prüfungsamt eingereicht werden. Es ist hilfreich den Antrag zusätzlich bei der Leitung des Prüfungsausschusses abzugeben.
Sollte man am Tag der Prüfung krank sein oder werden, so muss schnellstmöglich gegenüber dem ZPA erklärt werden, dass man von der Prüfung zurücktritt. Der Rücktritt muss schriftlich begründet sowie die Gründe nachgewiesen werden. Dazu muss ebenfalls ein ärztliches Attest ausgefüllt und beim ZPA eingereicht werden. Bitte verwendet dazu die vom ZPA vorgegebenen Formulare zum Prüfungsrücktritt; ansonsten könnte das ZPA die Bescheinigung nicht anerkennen.
Eine Erkrankung während der Prüfung ist der Prüfungsaufsicht bzw. der prüfenden Person mitzuteilen und schnellstmöglich ein begründeter Rücktritt samt ärztlichem Attest im Zentralen Prüfungsamt einzureichen. Wichtig ist dabei, dass dies der prüfenden Person spätestens bei der Abgabe der Prüfung anzeigt wird und man am gleichen Tag einen Arzt aufsucht und dies auch belegt.
Bei mündlichen Prüfungen ist neben der Information an das ZPA auch die Benachrichtigung der Professur bzw. ein Anruf im Sekretariat der Professur sinnvoll.
Bei Nichtbestehen einer Prüfung kann die Einsicht in die Prüfung sinnvoll sein. Formal ist dafür laut Prüfungsordnung ein Zeitraum von maximal einem Jahr vorgesehen – die meisten Prüfenden geben jedoch individuelle Termine bekannt, zu denen die Prüfungen eingesehen und vorhandene Fragen geklärt werden können.
Die nicht bestandene Prüfung muss binnen eines Jahres wiederholt werden. Die Anmeldung zur Nachklausur oder Wiederholungsklausur erfolgt ganz normal über das ZPA. Wird die Prüfung zum zweiten Mal nicht bestanden, kommt es zum sogenannten Drittversuch. Dieser muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt wahrgenommen werden, also sobald die Prüfung wieder angeboten wird. Beim dritten Versuch ist die Prüfung von zwei unabhängigen Prüfenden zu bewerten.