Kommission für die Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF)
- Was ist sicherheitsrelevante Forschung und „Dual-Use“?
- Worin bestehen die Aufgaben der Kommission für die Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF)?
- Begutachtungsprozess
- Ansprechpartner/innen
- Weiterführende Links
Was ist sicherheitsrelevante Forschung und „Dual-Use“?
Forschung und Wissenschaft handeln im Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung. In vielen Wissenschaftsgebieten besteht die Möglichkeit, dass Forschungsprojekte „Wissen, Produkte oder Technologien hervorbringen, die unmittelbar von Dritten missbraucht werden können, um Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Umwelt oder ein friedliches Zusammenleben erheblich zu schädigen“ (Gemeinsamer Ausschuss 2022: Seite 10). In diesen Fällen handelt es sich um sicherheitsrelevante Forschung. Häufig besteht das Risiko darin, dass wichtige und nützliche Forschungsergebnisse, die für friedliche Zwecke entwickelt werden, aber für einen negativen Zweck, wie z. B. eine militärische Anwendung missbraucht werden könnten. Dies wird als „Dual-Use-Problematik“ bezeichnet.
Worin bestehen die Aufgaben der Kommission für die Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF)?
An der TU Chemnitz übernimmt die Kommission für Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (KFF) auch die Funktion einer Ad-hoc-Kommission für die Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF) (siehe Rektorrundschreiben 46/2022 und Rektorrundschreiben 22/2023.
Die Hauptaufgabe der KEF besteht darin, Forschende bei der Beurteilung ethischer und rechtlicher Aspekte von (potentiell) sicherheitsrelevanten Forschungsprojekten zu beraten und zu unterstützen. Forschende können sich vor Durchführung eines Forschungsvorhabens zur Abschätzung von Sicherheitsrisiken an die KEF wenden, ebenso dann, wenn entsprechende Risiken erst während der Durchführung eines Vorhabens erkennbar werden. Weiterhin ist eine Beratung und/oder Begutachtung durch die KEF ratsam, wenn Forschungsprojekte oder Kooperationen mit Einrichtungen in Embargoländern erfolgen sollen (siehe dazu: https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/embargos_node.html) oder Kooperationspartner in Bezug zu militärischer Forschung stehen.
Die KEF nimmt nicht zu ethischen Aspekten bei Forschungsvorhaben am Menschen Stellung. Hierfür ist an der TU Chemnitz die Ethikkommission zuständig.
Begutachtungsprozess
Sie fragen sich, ob in Ihrem Forschungsvorhaben eventuell Sicherheitsrisiken bestehen und ob eine Anfrage bei der KEF sinnvoll bzw. notwendig ist? Dann können Sie sich in einem ersten Schritt an diesem Leitfaden und den darin enthaltenen „Leitfragen für Forschende“ orientieren, um zu einer Einschätzung zu gelangen. Ergeben sich hier erste Hinweise, ist eine Kontaktaufnahme zur KEF notwendig. In diesem Fall werden Forschende aufgefordert, schriftlich zu „Leitfragen für die Bearbeitung der Anfrage durch die KEF“ Stellung zu nehmen. Diese Leitfragen sind ebenfalls im Leitfaden aufgeführt und stellen auch die Grundlage für den Begutachtungsprozess der KEF dar. Weiterhin erfolgt ggf. in Bezug auf gesetzliche Regelungen zur Exportkontrolle ein Einbezug des Dezernates 3. Anschließend spricht die KEF eine Empfehlung an das Rektorat aus. Auf dieser Basis trifft das Rektorat eine abschließende Entscheidung.
Bitte nehmen Sie bei Bedarf rechtzeitig vor Aufnahme der Forschungstätigkeiten Kontakt zur KEF auf. Beachten Sie dazu bitte, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige Wochen in Anspruch nehmen kann und u. a. an die Sitzungstermine der KFF gebunden ist. Die Sitzungstermine der KFF können Sie hier einsehen.
Ansprechpartner/innen
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Dr. Nadia Lois, Referentin für wissenschaftlichen Nachwuchs und Tenure-Track-Verfahren im Büro des Rektors (Tel.: 0371/531-38486, E-Mail: referent.nachwuchsfoerderung@verwaltung.tu-chemnitz.de), zur Verfügung.
Weiterhin unterstützt das Dezernat Finanzen und Beschaffung Forschende umfangreich bezüglich gesetzlicher Rahmenbedingungen zum Thema Außenwirtschaftsrecht und Exportkontrolle. Informationen dazu finden Sie auf der Website: https://www.tu-chemnitz.de/export/. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Maximilian Schramm als Ansprechpartner zur Verfügung (Tel.: 0371/531-38485, E-Mail: export@verwaltung.tu-chemnitz.de.
Weiterführende Links
- Leopoldina: Gemeinsamer Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung
- Gemeinsamer Ausschuss von DFG und Leopoldina (2022): Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung: Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung
- Gemeinsamer Ausschuss von DFG und Leopoldina (2022): Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung in Deutschland – Auf einen Blick
- Tätigkeitsbericht des gemeinsamen Ausschusses von DFG und Leopoldina (2022)
- Informationen zu Exportkontrolle und Wissenschaft des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA)
- Gemeinsamer Ausschuss von DFG und Leopoldina: Fallbeispiele
- DFG-Leitfaden für die Antragstellung