Hinweise für DFG-Antragstellende (DFG-Sonderforschungsbereiche und Forschungsverbünde)
Mit dem Modul Chancengleichheitsmaßnahmen in Forschungsverbünden (DFG-Vordruck 52.14) können im zentralen Verwaltungsprojekt Mittel beantragt werden, um gezielte Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft zu ergreifen.
- die Anzahl der Wissenschaftlerinnen auf der Ebene der Projektleitung zu erhöhen,
- die im Forschungsverbund arbeitenden Nachwuchswissenschaftlerinnen (neben ihrer fachlichen Qualifizierung) für ihre wissenschaftliche Karriere zu qualifizieren und
- den Arbeitsplatz „Wissenschaft“ familienfreundlicher zu gestalten.
Für Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und der Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft können in Sonderforschungsbereichen bis zu 120.000,- Euro pro Förderperiode als zweckgebundene Pauschale beantragt werden.
Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit
-
Karrierefördermaßnahmen für Wissenschaftlerinnen: (Teilnahme-)Entgelte für Mentoringprogramme, für Soft-Skill-Kurse, für Managementtraining, für Weiterbildungsangebote, für Coaching, für Bildung von Netzwerken; Bürokraft für die Organisation von Mentoring, Netzwerkbildung oder Karriereentwicklung. ► Diese Angebote müssen sich speziell an Frauen wenden.
-
Anfinanzierung von Teilprojektleitungsstellen: Hochschulen soll es erleichtert werden, vermehrt Wissenschaftlerinnen auf Leitungspositionen einzustellen. In Absprache mit der DFG-Geschäftsstelle kann daher die Anstellung von Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Gleichstellungsmitteln an- oder kofinanziert werden.
-
Sonstiges: z.B. Gender-Sensibilisierungskurse; Erstellung eines Handbuches oder einer Internetseite „Maßnahmen zur Chancengleichheit“; Veranstaltung von Girls' Days, Schülerinnenakademien oder Sommeruniversitäten für Mädchen; Mentoring zwischen Studentinnen und Schülerinnen; zusätzlicher Bürobedarf zur Organisation der Chancengleichheitsmaßnahmen
Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft
- Ausgleich des Ausfalls oder der Teilzeittätigkeit der Teilprojektleitung aus familiären Gründen
- Ausgleich des Ausfalls oder der Teilzeittätigkeit des im Teilprojekt beschäftigten wissenschaftlichen Personals aus familiären Gründen
- Vertragsverlängerung des im Teilprojekt beschäftigten wissenschaftlichen Personals nach Mutterschutz oder Elternzeit
Sonstiges:
Dienstleistungen eines Familienservices (z.B. Vermittlung von Betreuungsplätzen, Finanzierung einer Kindernotfallbetreuung); Kinderbetreuung während Veranstaltungen; Finanzierung eines Babysitterservices für Zeiten außerhalb der üblichen Kinderbetreuungszeiten; Mitfinanzierung von Kindertagesstätten (z.B. Ankauf von Betreuungszeiten); Einrichtung und Betrieb von Heimarbeitsplätzen, wenn ein adäquater Arbeitsplatz an der Hochschule/ Forschungseinrichtung vorhanden ist; Einrichtung von Eltern-Kind-Zimmern
Dokument | Formular-Nr. |
---|---|
Merkblatt Sonderforschungsbereiche (PDF) | DFG-Vordruck 50.06. - 6/13 (Kap. III.4) |
Modul Chancengleichheitsmaßnahmen (PDF) | DFG-Vordruck 52.14 - 10/11 |
Inhalte erstellt anhand der Vordrucke der DFG (50.06-6/13 und 52.14 - 10/11.)