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Gleichstellung und Familie
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Programme

An der Schnittstelle zwischen Mensch und Technik arbeitet und forscht die TU Chemnitz an den gesellschaftlichen Fragestellungen der Zukunft. Dabei sind Gleichstellung und Chancengleichheit wichtige Instrumente, die Eingang in die Personal- und Organisationsentwicklung gefunden haben.
Seit 1994 gab es Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte sowie ein Gleichstellungsprogramm und einen Frauenförderplan. Mit dem 01.01.2024 ist das Sächsische Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten, wonach die Frauenbeauftragten durch die Gleichstellungsbeauftragten abgelöst werden.

Foto des Böttcher-Bau auf gelbem Grund

Der Bereich Gleichstellung stellt einen wichtigen Baustein in der Gesamtausrichtung und zukünftigen Profilbildung der TU Chemnitz dar und ist integraler Bestandteil des Selbststeuerungskonzepts. An der TU Chemnitz werden maßgebliche Anstrengungen unternommen, um eine geschlechtergerechte Organisationskultur nachhaltig zu verwirklichen. Die TU Chemnitz hat sich mittelfristig zum Ziel gesetzt, Gleichstellung durchgängig in allen Bereichen der Universität herzustellen sowie Fach- und Hochschulkulturen im Sinne einer gender- und diversitysensiblen Organisationskultur und Personalentwicklung zu verändern.

An der TU Chemnitz ist die Frauenförderung ein wichtiger Themenschwerpunkt der Gleichstellungsarbeit, insbesondere auf die individuelle Zielstellung der Fakultäten bezogen. Durch die Entwicklung und Verabschiedung von fakultätsbezogenen Frauenförderplänen unterstützen alle Fakultäten innerhalb der fachspezifischen Besonderheiten das Gesamtkonzept zur Gleichstellungsförderung der TU Chemnitz, dessen primäres Ziel die Erhöhung des Frauenanteils auf allen wissenschaftlichen Qualifikationsstufen ist.

Die Frauenförderpläne der Fakultäten sind über folgende Links abrufbar:

Um die hochmotivierten und hervorragend ausgebildeten Frauen in der Wissenschaft halten zu können, braucht es verstärkt Initiativen vom Bund, Ländern, Wissenschaftsorganisationen und den Hochschulen selbst. Mit dem 2008 und 2012 als Bund-Länder-Programm aufgelegten Professorinnenprogramm I und II des BMBF konnte dafür ein erfolgreicher Auftakt installiert sowie weitergeführt werden. Die TU Chemnitz beteiligte sich 2008 sowie 2012 mit der Einreichung des Gleichstellungsprogramms erfolgreich am Programm, das von Bund und Ländern je hälftig mit einem Fördervolumen von 150 Millionen Euro für fünf Jahre ausgestattet wurde.

2017 beschloss die gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) die dritte Programmphase. Die TU Chemnitz bewarb sich mit einem Gleichstellungszukunftskonzept , das positiv bewertet wurde:


Prädikat „Gleichstellung: ausgezeichnet!“

Auch in der dritten Runde des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder war die
TU Chemnitz erfolgreich. Als eine von zehn Hochschulen wurde die TU Chemnitz darüberhinaus mit dem Prädikat „Gleichstellung: ausgezeichnet!“ gewürdigt.

Alle Informationen dazu finden Sie im TUCaktuell-Artikel.


Pressemitteilung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK)

Alle informationen dazu finden Sie in der Pressemitteilung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz.


Durch die Mittel aus dem Professorinnenprogramms II wurden die beiden hervorragenden Wissenschaftlerinnen, Frau Prof. Dr. Barbara Dinter ( Professur Wirtschaftsinformatik I ) und Frau Prof. Dr.-Ing. Ulrike Thomas ( Professur Robotik und Mensch-Technik-Interaktion ), gefördert.


Professorin Bernadette Malinowski und Professorin Dagmar Gesmann-Nuissl im Gespräch.

Die Professuren von Prof. Dr. Bernadette Malinowski (l.) und Prof. Dr. Dagmar Gesmann-Nuissl wurden durch das Professorinnenprogramm I gefördert.