Übersicht Systemakkreditierung
Die TU Chemnitz ist systemakkreditiert. Bei der Systemakkreditierung werden nicht einzelne Studiengänge (Programmakkreditierung), sondern das gesamte Qualitätsmanagement Lehre der Universität akkreditiert. Die TU Chemnitz hat nun „das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrats für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu verleihen.“ (§ 22 Abs. 4 Satz 2 SächsStudAkkVO).
Hintergrund
Im Hochschulentwicklungsplan 2025 von 2016 hat die sächsische Staatsregierung festgehalten: "Die hochschulinternen Qualitätsmanagementsysteme sind weiter zu entwickeln. Die erfolgreiche Etablierung soll in der Regel über eine Systemakkreditierung oder ein anderes adäquates Verfahren bestätigt werden." (HEP 2015: 28). Diese Forderung wurde in den Zielvereinbarungen zwischen Land und TU Chemnitz 2017 übernommen: "Der Studienerfolg wird maßgeblich durch ein Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre gewährleistet, was durch eine bis 2020 einzuführende Systemakkreditierung abgesichert wird." (Zielvereinbarung TUC-SMWK: 1.2.4)
Rechtlicher Rahmen
Im Februar 2016 hat das Bundesverfassungsgericht zum Akkreditierungswesen entschieden: "Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG steht zwar Vorgaben zur Qualitätssicherung von Studienangeboten grundsätzlich nicht entgegen. Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung darf der Gesetzgeber jedoch nicht weitgehend anderen Akteuren überlassen, sondern muss sie unter Beachtung der Eigenrationalität der Wissenschaft selbst treffen" (1 BvL 8/10) Damit wurde die bisherige Praxis, Akkreditierungsentscheidungen durch Agenturen als Vertretung des Akkreditierungsrates zu treffen, aufgehoben, und es mussten die Akkreditierungsverfahren weiterentwickelt werden.
Rechtliche Grundlage für die weiteren Schritte war der Studienakkreditierungsstaatsvertrag, in dem sich die Länder in Reaktion auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigten. Eine Konkretisierung folgte im Dezember 2017 mit der Musterrechtsverordnung (MRVO). Seit dem 29. Mai 2019 liegt mit der Sächsischen Studienakkreditierungsverordnung (SächsStudAkkVO) die landesrechtliche Umsetzung der MRVO vor. Die inhaltliche Basis wiederum hat sich nicht geändert, sondern bezieht sich nach wie vor auf den HQR-Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse der KMK und die ESG-Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum der HRK sowie Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen.
Vorbereitende Maßnahmen
Um die Systemakkreditierung vorzubereiten, hat das Rektorat die Task Force Qualitätsmanagement gegründet, in der Vertreter aller Fakultäten, des Zentrums für Wissens- und Technologietransfer als Anbieter der Weiterbildungsstudiengänge und des Studentinnen_rates das Qualitätsmanagement weiterentwickeln. Parallel wurde mit den Studiendekanen der Bachelorstudiengänge Wirtschaftswissenschaften, Maschinenbau und Psychologie sowie Vertretern der Verwaltung und des StuRa die AG IntAkk gegründet, die das Verfahren der Internen Akkreditierung und die dafür notwendigen Prozesse und Dokumente testeten. Insbesondere das zentrale Erhebungsinstrument für die jährliche Befragung der Studierenden zu den Studiengängen wurde intensiv diskutiert.
Schließlich wurden die Ergebnisse der beiden Gruppen regelmäßig mit der Verwaltung diskutiert.
Seit Februar 2018 wird die TU Chemnitz durch die Agentur evalag beraten. Eine externe Beratung auf dem Weg zur Akkreditierung ist durch die neuen Regularien gefordert und ermöglicht, den Stand der Verfahren besser einschätzen zu können. Im Februar 2021 erfolgte die erste und im Feburar 2022 die zweite Begehung der von der Agentur ASIIN zusammengestellten und begleiten Gutachtergruppe.
Das Studienerfolgsmanagementsystem - Grundgedanke
Für die TU Chemnitz ist Studienerfolg im Einklang mit dem Leitbild Lehre von individuellen Voraussetzungen geprägt und wird durch verschiedene Faktoren während des Studiums beeinflusst. Zu diesen Einflussfaktoren gehört insbesondere die Qualität der Studiengänge.
Das Qualitätsmanagement für Lehre und Studium wurde in den vergangenen Jahren zu einem Studienerfolgsmanagementsystem weiterentwickelt. Die systematische Verbindung von Studienerfolgskonzept und systemakkreditierungsfähigem Qualitätsmanagement im Studienerfolgsmanagementsystem unterstützt den Studienerfolg der Studierenden, in dem die Phasen des student life cycle bei allen Prozessen im Rahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung integriert sind. Individuelle und strukturelle Einflussfaktoren für den Studienerfolg können so stärker miteinander verbunden werden.
Im Mittelpunkt stehen daher die Studiengänge der TU Chemnitz. Dies spiegelt sich im Monitoring wider: Im Studienerfolgsmanagementsystem wird zwischen kontinuierlichem und anlassbezogenem Monitoring unterschieden. Das kontinuierliche Monitoring besteht in einer jährlichen Bewertung der Studiengänge. Das anlassbezogene Monitoring gibt Aufschluss über bestimmte Aspekte der Lehre, zum Beispiel die Evaluation einzelner Lehrveranstaltungen oder die vertiefte Betrachtung des Workloads. Anlassbezogen ist es deshalb, weil es im Anschluss an entsprechende Ergebnisse aus der Befragung der Studierenden von den Studienkommissionen initiiert wird.
Dabei besteht der etablierte Grundsatz, dass die Qualität der Studiengänge maßgeblich durch die Lehrenden geprägt wird, weiter. Zentraler Akteur ist und bleibt die Studienkommission. Unterstützt werden die Studienkommissionen durch Studienerfolgsmanager/-innen auf zentraler und dezentraler Ebenen.
- Einrichtung Antrag
- Einrichtung Kurzkonzept
- Einrichtung Studiengangkonzept
- Monitoring Auswertungsprotokoll
- Monitoring Auswertungsprotokoll berufsbegleitende Studiengänge
- Bachelor Dokumentation und Votum
- Master Dokumentation und Votum
- wbMaster Dokumentation und Votum
- Antrag Konzeptakkreditierung
- Selbstauskunft Externe
- Änderung Antrag
- Einstellung Antrag
- Dokumente der TU Chemnitz zur Einrichtung von Studiengängen (Seiten Dezernat 1)
- Leitbild Lehre (Senatsbeschluss vom 03.07.2018)
- Handreichung zum Leitbild Lehre (Senatsbeschluss vom 03.07.2018)
- Hochschulentwicklungsplanung 2025 (Staatsregierung, 22.11.2016)
- Prozess zur Änderung von Studiengängen (Senatsbeschluss 2022)
- Prozess zur Studiengangbewertung (Senatsbeschluss 2022)
- Prozess zur Einrichtung eines Studiengangs (Senatsbeschluss 2022)
- Prozess zur Studiengangeinstellung
- Zeitplanung zur Änderung von Studiengängen
- Zeitplanung zur Internen Akkreditierung
- Zeitplanung zur Einrichtung eines Studiengangs
- Zeitplanung zur Studiengangeinstellung
- Monitoring Auswertungsprotokoll Handreichung
- Instrumentenkoffer Studienerfolgsmaßnahmen (SMWK)
- ESG-Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (HRK, 2015)
- HQR-Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (KMK, 2017)
- Ländergemeinsame Strukturvorgaben (KMK, 2003 in der Fassung von 2010)
- Auslegung Ländergemeinsame Strukturvorgaben (Akkreditierungsrat, 2013)
- Studienakkreditierungsstaatsvertrag mit Begründung (Länder, Juni 2017, in Kraft getreten 01.01.2018)
- MRVO Musterrechtsverordnung gemäß Artikel 4 Absätze 1 – 4 Studienakkreditierungsstaatsvertrag (mit Begründung) (KMK 07.12.2017)
- Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (Sachsen 15.01.2013, Fassung vom 05.04.2019)
- Sächsische Studienakkreditierungsverordnung (Sachsen 2019)
- Evaluationsordnung.pdf (TUC 25.06.2019)