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Institut für Medienforschung
Praktikum
Institut für Medienforschung 

Praktikum

Hier finden Sie alle Vordrucke für Ihr Pflichtpraktikum im Bachelorstudiengang Medienkommunikation (Studienordnung 2014) sowie Hinweise zu deren Handhabung.

Ansprechpartner Bachelor Medienkommunikation

Portrait: Dr. Daniel Pietschmann
Dr. Daniel Pietschmann
Institut für Medienforschung
  • Telefon:
    +49 371 531-37693
  • E-Mail:
  • Adresse:
    Reichenhainer Straße 41, 09126 Chemnitz
  • Raum:
    C47.104 (alt: 2/41/104)

Im Rahmen des Bachelorstudienganges Medienkommunikation (Studienordnung 2014) sollten Sie ein einschlägiges Praktikum im erweiterten Medienbereich in einem Unternehmen oder einer Organisation absolvieren. Die Inhalte des Praktikums sollten grob zu Inhalten aus Ihrem Studium passen. Das Ziel des Praktikums ist es, dass Sie sich in der Praxis ausprobieren können und Ihren eigenen, individuellen Lebenslauf ausbauen können. Wenn Sie der Meinung sind, ein bestimmtes Praktikum bringt Sie persönlich weiter, dann werden wir eine Anrechnung ermöglichen. Wenn Sie unsicher sind, ob ein spezifisches Praktikum zur Anrechnung geeignet ist, kontaktieren Sie bitte Dr. Pietschmann.

Das Praktikum im Bachelorstudienganges Medienkommunikation (Studienordnung 2014) ist für 8 Wochen (Vollzeitäquivalent) vorgesehen. Sie können das Praktikum aber auch in mehrere, kürze Teilpraktika aufteilen. Sie können natürlich auch ein längeres Praktikum absolvieren.

Da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, sind Sie für den Zeitraum des Praktikums im Rahmen Ihres Studiums versichert.

Im Einzelfall ist es auch möglich, bereits vor dem Studium absolvierte Praktika oder langfristige Nebentätigkeiten oder selbständige Arbeit als Äquivalent für das Praktikum anrechnen zu lassen. Lassen Sie sich bitte für eine Anrechnung beraten.
  1. Sie planen und absolvieren Ihr Praktikum.
  2. Nachdem Sie Ihr Praktikum erfolgreich beendet haben, füllen Sie bitte das Formular zur Praktikumsbestätigung (siehe Formulare) aus und lassen die Angaben auch von Ihrem Praktikumspartner bestätigen und unterschreiben.
  3. Senden Sie die Praktikumsbestätigung für den Bachelorstudiengang Medienkommunikation bitte ausgefüllt als Scan per E-Mail an Dr. Daniel Pietschmann. Während der Bearbeitung wird geprüft, in welchem Umfang das eingereichte Praktikum angerechnet werden kann. In der Regel werden Praktika in Teilzeit mit geringerem Umfang angerechnet als Praktika in Vollzeit.
  4. Anschließend wird Ihre Praktikumsbestätigung an das ZPA weitergeleitet, und die Teilnahme am Praktikum in Ihrer Notenübersicht (als bestandene Leistung) erfasst.
Für die TU Chemnitz brauchen Sie sich kein Arbeitszeugnis/keine Beurteilung ausstellen lassen. Wir empfehlen jedoch, Ihren Praktikumspartner dennoch um die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses bzw. einer Beurteilung zu bitten, um diese zu Ihren persönlichen Referenzen hinzuzufügen. Ein schriftlicher Praktikumsbericht ist nicht notwendig für die Anrechnung des Praktikums.
Sie können die Vorlage für den Praktikumsvertrag nutzen, sofern Ihr Praktikumspartner keinen firmen-/organisationseigenen Vertrag verwendet. Bei Bedarf können wir diesen vorab abstempeln und unterschreiben. Mit der Praktikumsbestätigung können wir Ihr Praktikum beim Prüfungsamt melden.
Vordrucke (PDF)
Praktikumsvertrag Download
Praktikumsbestätigung Download