TUC-Sprachzertifikat
Hintergrund
Die weiter zunehmende Internationalisierung auf allen Ebenen sowie grenzübergreifende Unternehmenszusammenschlüsse und interkulturelle Zusammenarbeit haben tiefgehende Auswirkungen auf Hochschulstudium und Studieninhalte.
Um dieser internationalen Dimension Rechnung zu tragen, bietet das Zentrum für Fremdsprachen der TU Chemnitz zusätzlich zu den im Rahmen des studienbegleitenden Pflichtsprachenprogramms der Bachelor/ Masterstudiengänge definierten Standardmodulen das TUC-Sprachzertifikat zum Erwerb eines Fremdsprachen- bzw. Fachsprachenzertifikats in folgenden Fächern an.
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
- Polnisch
- Russisch
- Spanisch
- Tschechisch
Die im Rahmen des Pflichtsprachenprogramms belegten Kurse und die damit bereits erworbenen Leistungspunkte bilden das Fundament und die Voraussetzung für die Zulassung zu einer Zertifikatsprüfung.
Ziele des Programms
Das Ablegen der Zertifikatsprüfung ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung der Studierenden über das Pflichtsprachenprogramm hinaus und dokumentiert in einer Bewerbungssituation überdurchschnittliche sprachliche und interkulturelle, von einer Universität zertifizierte Kompetenzen und zeigt damit eine über die rein fachliche Qualifikation hinausgehende Flexibilität des Studierenden.
Das Zertifikat bescheinigt ihm die Fähigkeit, berufliche Alltagssituationen (fach-)sprachlich und in Kenntnis internationaler Gepflogenheiten zu bewältigen.
Unter dem Aspekt der Vereinheitlichung orientiert sich das Zertifikatsprogramm am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Wichtige Dokumente
In der Zertifikatsordnung finden Sie wichtige Hinweise zu Teilnahmebedingungen und Durchführungsbestimmungen.
Link zur Zertifikatsordnung (gültig bis 30.09.2023)
Link zur TUC-Sprachzertifikatsordnung (gültig ab 01.10.2023)
Formular zur Ausstellung eines Fremd- oder Fachsprachenzertifikates mit Übersicht der erbrachten Leistungen
Link zum Formular Leistungsübersicht (gültig bis 30.09.2023)
Link zum Formular Leistungsübersicht (gültig ab 01.10.2023)