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Studierendenservice und Studienberatung
Studienfinanzierung / Studienförderung
Studierendenservice und Studienberatung 

Studienfinanzierung/Studienförderung

An den staatlichen Hochschulen des Freistaates Sachsen werden keine Studiengebühren erhoben.
Welche Kosten entstehen, ist u.a. von den Wohnverhältnissen abhängig oder ganz allgemein welche Ansprüche man an die Lebensqualität stellt. Unumgänglich sind jedoch Beiträge für die Leistungen des Studentenwerkes und die Studentenvertretungen sowie für ein Semesterticket.

Nur wenige Studentinnen und Studenten sind in der glücklichen Lage, dass sie sich über die Finanzierung ihres Studiums keine Gedanken machen müssen. Für alle anderen gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, u.a.:


Ausbildungsförderung nach dem BAföG

Zur finanziellen Förderung Studierender gibt es das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Ausbildungsförderung wird nur auf schriftlichen Antrag hin gezahlt, der beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes eingereicht werden muss.

Die Höhe der Förderung richtet sich neben dem Einkommen der Eltern oder des Ehepartners nach einer Reihe weiterer Kriterien. BAföG wird zu 50% als unverzinsliches Darlehen und zu 50 % als Zuschuss gewährt. Die Entscheidung, ob Anspruch auf die Zahlung von BAföG besteht, ist im Einzelfall zu treffen.

Die Rückzahlungen sind sozial verträglich und beginnen i. d. R. fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges) in monatlichen Raten zu 105 EUR. Ein zügiges Studium und ein sehr guter Studienabschluss lohnen sich, weil dann Teile des Darlehens erlassen werden können.


Weitere Finanzierungsquellen des Studentenwerkes

Neben dem BAföG bietet das Studentenwerk eine Reihe weiterer Finanzierungsquellen an, u.a.

  • Studierendendarlehen (KfW-Studienkredit)
  • Überbrückungsdarlehen (Darlehenskasse)
  • Studierende mit besonderen Bedarf (Behinderung, chronische Krankheit, Studierende mit Kind) durch das Deutsches Studentenwerk
  • Bildungskredit durch das Bundesverwaltungsamt
Infos dazu finden Sie hier.


Jobben neben dem Studium

Neben den üblichen Quellen für die Jobsuche, wie Tageszeitung und Internet bietet die TU Chemnitz einen besonderen Service an. Die Jobvermittlung der Agentur für Arbeit befindet sich direkt auf dem Campus, Reichenhainer Str. 70, Zimmer D 025 und informiert über auf Studenten zugeschnittene Jobangebote.

Beliebt unter arbeitsuchenden Studenten sind Jobs direkt an der Universität. Diese „HiWi-Stellen“ (Stellen für studentische Hilfskräfte) werden meist von den jeweiligen Fakultäten ausgeschrieben und bieten neben der Möglichkeit, Geld zu verdienen auch einen näheren Einblick in den Fakultätsalltag. Informationen über ausgeschriebene Stellen gibt es direkt an den Fakultäten oder auf den Internetseiten der Uni.


Begabten- und Förderstipendien

Neben der Förderung durch BAföG bieten auch bestimmte Stiftungen finanzielle Studienunterstützung an. Diese sind im Gegensatz zum BAföG nicht zurückzuzahlen, erfordern jedoch bei der Bewerbung eine hohe Eigeninitiative des Studenten. Die jeweiligen Stiftungen und Förderungswerke fordern verschiedene spezifische Kriterien, die der Bewerber erfüllen muss. Neben guten Schulnoten sind vor allem herausragende Studienleistungen von Vorteil, gesellschaftliches und soziales Engagement des Bewerbers, z. B. in der Jugendarbeit oder in der Hochschulpolitik sind erwünscht. Für nähere Informationen stehen die Stiftungen selbst oder ihre Ansprechpartner (Vertrauensdozenten) an der TU Chemnitz zur Verfügung.

Weitere Stipendien , Förderprogramme, Ehrungen und Preise:


Mehr Informationen unter folgenden Links: