Studienmöglichkeiten
English Studies
(bisher: Anglistik/Amerikanistik)
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Teilzeitstudium möglich (12 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 entsprechend des GER.
Informationen über anerkannte Sprachzertifikate erhalten Sie hier.
Die Lehrveranstaltungen werden überwiegend in englischer Sprache gehalten.
Management & Organization Studies
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.