Neuer Hochschulrat der TU Chemnitz konstituierte sich
Dem Gremium gehören fünf externe und zwei universitätsinterne Mitglieder an – Neuer Vorsitzender des Hochschulrates ist Prof. Dr. Reimund Neugebauer, Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft
An der Technischen Universität Chemnitz trat am 1. Februar 2021 der neue Hochschulrat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Die Mitglieder wählten Prof. Dr. Reimund Neugebauer, Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, zu ihrem Vorsitzenden. Die weiteren vier externen Mitglieder des Hochschulrates der TU Chemnitz sind Dr. Michael Kreuzkamp, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Chemnitz, der zum stellvertretenden Vorsitzenden des Hochschulrates gewählt wurde, sowie Rainer Gläß, Vorstandsvorsitzender der GK Software SE in Schöneck, Hans-Peter Kemser, Leiter des BMW Group Werks in Leipzig, und Prof. Dr. Nils Kroemer, Leiter des Siemens-Werkes für Kombinationstechnik in Chemnitz und Honorarprofessor an der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik. Aus der Universität sind Prof. Dr. Angelika C. Bullinger-Hoffmann von der Fakultät für Maschinenbau und Prof. Dr. Bernadette Malinowski von der Philosophischen Fakultät in diesem Gremium vertreten.
Dank an die ausgeschiedenen und gute Wünsche für die neuen Hochschulratsmitglieder
Mit Ablauf der Amtszeit von fünf Mitgliedern des Hochschulrates hatten sich im Januar 2021 personelle Veränderungen ergeben. So schieden der langjährige Vorsitzende des Hochschulrates, Dr. Peter Seifert, dessen Stellvertreterin Prof. Dr. Silke Hüsing von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Dr. Sabine Wolfram, Direktorin des Staatlichen Museums für Archäologie Chemnitz, Dr.-Ing. E. h. Gunnar Grosse, Mitglied des Aufsichtsrates und Gründer der KOMSA Kommunikation Sachsen Aktiengesellschaft in Hartmannsdorf, sowie Prof. E. h. Dr.-Ing. E. h. Hans J. Naumann, Geschäftsführender Gesellschafter der NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT GmbH in Chemnitz, aus diesem Gremium aus.
"Ich danke, auch im Namen meiner Rektoratskollegen, den ausgeschiedenen Hochschulratsmitgliedern für ihre zum Teil langjährige Arbeit und ihr unermüdliches Engagement im Hochschulrat der TU Chemnitz, allen voran dem ehemaligen Hochschulratsvorsitzenden, Herrn Dr. Peter Seifert, der uns immer mit Rat und Tat zur Seite stand. Zugleich begrüßen wir die neuen Mitglieder des Hochschulrats, danken ihnen für ihre Bereitschaft, dieses bedeutende Amt zu übernehmen und sich für unsere Universität zu engagieren, und wünschen ihnen für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit alles erdenklich Gute“, sagt Prof. Dr. Gerd Strohmeier, Rektor der TU Chemnitz.
Stichwort: Hochschulrat
Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz schreibt vor, dass sich an jeder Hochschule in Sachsen ein Hochschulrat konstituieren muss. Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Hochschulrates sind im Paragraph 86 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes sowie in der Grundordnung der Hochschule geregelt. Die Mitglieder des Hochschulrates werden einerseits von der Hochschule benannt und andererseits vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Der Hochschulrat gibt Empfehlungen zur Profilbildung und Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule. Zu seinen Aufgaben gehört es unter anderem auch, die Entwicklungsplanung und den Wirtschaftsplanentwurf der Hochschule zu genehmigen. Mindestens einmal im Semester berichtet das Rektorat dem Hochschulrat über die Entwicklung der Haushalts- und Wirtschaftslage. Der Hochschulrat nimmt zudem eine wichtige Rolle bei der Wahl des Rektors ein. Die Mitglieder des Hochschulrates sind laut Gesetz in ihrer Tätigkeit im Hochschulrat unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Der Hochschulrat tagt mindestens zweimal pro Semester.
Mario Steinebach
01.02.2021