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Ein Schnelltest auf dem Weg zur Uni

Mobiles Testteam bietet auf dem Campus Reichenhainer Straße kostenfreie Bürgertestungen mittels SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests an drei Tagen in der Woche an – Zeiten für Testungen wurden angepasst

Corona-Tests sind ein wichtiges Mittel auf dem Weg zur Eindämmung der Pandemie. Seit dem 27. April 2021 bietet daher – in Absprache mit der Technischen Universität Chemnitz – ein mobiles Testteam auf dem Vorplatz des Hörsaal- und Seminargebäudes am Campus Reichenhainer Straße allen Interessierten kostenfreie Bürgertestungen an. Ohne vorherige Terminvereinbarung, aber unter Beachtung der Maskenpflicht und vertrauter Abstandsregelungen, nimmt das medizinische Personal der „LeVita Ambulance“ an drei Tagen in der Woche Antigen-Schnelltests zum Nachweis des SARS-CoV-2-Virus im Einsatzfahrzeug vor. Nur 15 bis 20 Minuten nach dem kurzen Rachen- oder Mundabstrich liegt das Ergebnis vor und kann von den Getesteten zum Beispiel per E-Mail abgerufen werden.

Die Zeiten für die Testungen wurden nun angepasst: Das mobile Testteam kann ab 10. Mai 2021 montags von 8:00 bis 12:30 Uhr, dienstags von 9:00 bis 12:30 Uhr und donnerstags von 9:00 bis 14:00 Uhr (außer an Feiertagen) zur Durchführung von Tests aufgesucht werden. Benötigt wird eine Krankenversicherungskarte oder ein amtliches Ausweisdokument, z. B. der Personalausweis. Zudem wird darum gebeten, die Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests bereits ausgefüllt mitzubringen, um zusätzlichen Aufwand und Zeit zu sparen.

Die Einverständniserklärung und stets aktuelle Hinweise zu den kostenfreien Bürgertestungen des mobilen Testteams der „LeVita Ambulance“ sowie anderer Test-Anbieter in der Stadt Chemnitz können im FAQ-Bereich zum Coronavirus unter der Frage Wo kann ich mich derzeit in Chemnitz auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen? gefunden bzw. nachgelesen werden.

Derzeit gilt an der TU Chemnitz eine Testpflicht für alle freigegebenen Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen, d. h. Studierende und Lehrende müssen als Voraussetzung zur Teilnahme ein tagesaktuelles negatives Testergebnisses erbringen. Der Nachweis ist entweder durch die Bescheinigung eines Testzentrums (wie dem mobilen Testteam) vorzulegen oder im Falle eines Selbsttests, die auch von der Universität ausgegeben werden, per wahrheitsgemäß ausgefülltem Formular glaubhaft zu machen und wird jeweils durch die Lehrenden kontrolliert. Sofern das Testergebnis positiv oder ungültig ausfällt, ist der Zutritt bzw. die Teilnahme an der Lehrveranstaltung oder Prüfung untersagt.

Mario Steinebach
07.05.2021

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