An der Universität erbrachte Prüfungsleistungen werden bei der Ausbildereignungsprüfung anerkannt
Kooperation zwischen der Professur Berufs- und Wirtschaftspädagogik der TU Chemnitz und der Industrie- und Handelskammer Chemnitz reduziert den Aufwand bei der Prüfung von Ausbilderinnen und Ausbildern
Vertreter der Industrie- und Handelskammer (IHK) Chemnitz und der Professur Berufs- und Wirtschaftspädagogik der Technischen Universität Chemnitz vereinbarten am 19. Juli 2021, dass den Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Berufs- und Wirtschaftspädagogik die an der TU erbrachten Studienleistungen künftig für den schriftlichen Teil der Prüfung nach Ausbildereignungsverordnung (AEVO) an der IHK angerechnet werden. Eine Ausbildereignungsprüfung muss abgelegt werden, um beispielsweise in einem Unternehmen als Ausbilderin oder Ausbilder tätig werden zu können.
Die Industrie- und Handelskammern sind nach Maßgabe des Berufsbildungsgesetzes die zuständigen Stellen für die duale Berufsausbildung, die einen wesentlichen Pfeiler im Brückenbau zwischen Schule und Erwerbstätigkeit darstellt. Der Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz, Hans-Joachim Wunderlich, sagt: „Diese Vereinbarung ist auch Ausdruck der wachsenden Verbundenheit der Kammer mit der TU Chemnitz im Bereich der Berufsausbildung. Mit dieser Übereinkunft möchten wir nicht zuletzt anerkennen, dass in Chemnitz ein wertvoller Beitrag zur Stärkung der dualen Ausbildung in den kaufmännischen Berufen erbracht wird.“ Wichtig sei es nun aber, dass die berufs- und wirtschaftspädagogische Ausbildung in der Region auch für andere Berufsfelder durch Ausbildung von Lehrpersonen in den Ausbildungsunternehmen, vor allem aber auch an den Schulen gestärkt werde.
Sehr zufrieden äußert sich auch der Inhaber der Professur Berufs- und Wirtschaftspädagogik, Prof. Dr. Volker Bank: „Mit dieser Übereinkunft hilft uns die IHK bestmöglich aus der etwas merkwürdigen Situation heraus, dass die von uns bisher ausgebildeten Handelslehrerinnen und -lehrer wohl zur Abnahme der Ausbildereignungsprüfungen berechtigt sind, für das betriebliche Ausbilden an sich jedoch nicht.“ Dies ändere sich nun. „Künftig ist das Ablegen einer Prüfung nach Ausbildereignungsverordnung bei der IHK Chemnitz für unsere Absolventinnen und Absolventen weniger aufwendig“, so Bank. Dadurch gewinne auch der Studiengang Berufs- und Wirtschaftspädagogik der TU Chemnitz an Attraktivität.
Weitere Informationen zum Masterstudiengang Berufs- und Wirtschaftspädagogik: https://www.tu-chemnitz.de/phil/ipp/bwp/vocationomics/vocationomics.php
Mario Steinebach
23.07.2021