Ein neues Mitglied im Hochschulrat und eine verlängerte Amtszeit
Rechtsexperte Prof. Dr. Ludwig Gramlich tritt im Hochschulrat der TU Chemnitz die Nachfolge von Siemens-Werkleiter Prof. Dr. Nils Kroemer an - Zweite Amtszeit für Literaturwissenschaftlerin Prof. Dr. Bernadette Malinowski
Prof. Dr. Ludwig Gramlich ist seit 1. Februar 2022 neues Mitglied im siebenköpfigen Hochschulrat der Technischen Universität Chemnitz. Er war zuvor vom Senat der TU Chemnitz als Mitglied für den Hochschulrat der TU Chemnitz benannt worden. Gramlich hat damit die Nachfolge von Prof. Dr. Nils Kroemer, Leiter des Siemens-Werkes für Kombinationstechnik in Chemnitz und Honorarprofessor an der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, angetreten. Kroemer hatte auf eigenen Wunsch das Gremium vorzeitig verlassen.
Gramlich kehrt mit dem Antritt seiner fünfjährigen Amtszeit im Hochschulrat der TU Chemnitz zu seiner alten Wirkungsstätte zurück: Von 1992 bis 2016 war er hier Inhaber der Professur für Jura I – Öffentliches Recht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Gramlich wurde 1951 in Boxberg geboren. Er studierte von 1969 bis 1973 Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Würzburg, bevor er 1978 an dieser Universität promoviert wurde. 1983 habilitierte er sich ebenfalls an der Universität Würzburg. 1992 wurde er auf die Professur Jura I – Öffentliches Recht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der TU Chemnitz berufen. Seine Forschungsschwerpunkte lagen in der Post- und Telekommunikationsregulierung sowie im Bank- und Währungsrecht und auf rechtlichen Fragen rund um den Datenschutz. Von 2000 bis 2003 sowie von 2009 bis 2011 war er Dekan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften sowie von 2004 bis 2009 Prodekan seiner Fakultät. Nach seiner Emeritierung blieb er seiner Universität forschungsseitig verbunden.
Prof. Dr. Bernadette Malinowski, Inhaberin der Professur Neuere Deutsche und Vergleichende Literaturwissenschaft der TU Chemnitz, wurde bereits mit Wirkung vom 13. Dezember 2021 vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus als eines der beiden universitätsinternen Mitglieder im siebenköpfigen Hochschulrat für eine fünfjährige Amtszeit berufen. Zuvor hatte sie der Senat der TU Chemnitz für eine zweite Amtszeit benannt. Die Professorin gehört dem Hochschulrat bereits seit Dezember 2016 an und ist damit “dienstältestes“ Mitglied.
Insgesamt bilden zwei universitätsinterne und fünf externe Mitglieder den Hochschulrat. Aus der TU Chemnitz ist neben Frau Prof. Dr. Malinowski Frau Prof. Dr. Angelika Bullinger-Hoffmann von der Fakultät für Maschinenbau in diesem Gremium vertreten. Die weiteren fünf externen Mitglieder des Hochschulrates sind Prof. Dr. Reimund Neugebauer, Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, Dr. Michael Kreuzkamp, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Chemnitz, Rainer Gläß, Geschäftsführer der GK SOFTWARE SE, Schöneck/V., Hans-Peter Kemser, Werkleiter BMW Group Leipzig, sowie Prof. Dr. Ludwig Gramlich. Vorsitzender des Hochschulrates ist Prof. Dr. Neugebauer, Dr. Kreuzkamp ist sein Stellvertreter.
Stichwort: Hochschulrat
Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz schreibt vor, dass sich an jeder Hochschule in Sachsen ein Hochschulrat konstituieren muss. Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Hochschulrates sind im Paragraph 86 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes sowie in der Grundordnung der Hochschule geregelt. Die Mitglieder des Hochschulrates werden einerseits von der Hochschule benannt und andererseits vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Der Hochschulrat gibt Empfehlungen zur Profilbildung und Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule. Zu seinen Aufgaben gehört es unter anderem auch, die Entwicklungsplanung und den Wirtschaftsplanentwurf der Hochschule zu genehmigen. Mindestens einmal im Semester berichtet das Rektorat dem Hochschulrat über die Entwicklung der Haushalts- und Wirtschaftslage. Der Hochschulrat nimmt zudem eine wichtige Rolle bei der Wahl der Rektorin bzw. des Rektors ein. Die Mitglieder des Hochschulrates sind laut Gesetz in ihrer Tätigkeit im Hochschulrat unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Der Hochschulrat tagt mindestens zweimal pro Semester.
Mario Steinebach
08.02.2022