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Langjähriger Schwerbehindertenvertreter der TU Chemnitz übergab Staffelstab

Prof. Dr. Thomas Schwarz war über 24 Jahre Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten der Technischen Universität Chemnitz und hat dieses Amt an seine erste Stellvertreterin Dr. Daniela Menzel übergeben

Die Schwerbehindertenvertretung der Technischen Universität Chemnitz ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten der Universität. Die für sie maßgeblichen Regelungen und Aufgaben finden sich im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Mehr als 24 Jahre war Prof. Dr. Thomas Schwarz vom Institut für Chemie als Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten tätig – von 1990 bis 2000 als erster Stellvertreter, danach als zentraler Ansprechpartner. Gern erinnert er sich an seine Amtszeit zurück: „Was mir in Erinnerung bleiben wird, ist die oft sehr große Dankbarkeit, wenn ich als Schwerbehindertenvertreter vermitteln, helfen oder irgendein Problem lösen konnte“, betont Schwarz, der im Herbst 2024 in den Ruhestand ging. Deshalb rückte mit Beginn des Wintersemesters 2024/2025 seine erste Stellvertreterin, Dr. Daniela Menzel, nach und hat nun das Amt als Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung inne.  

Menzel ist Mitarbeiterin im Dezernat Akademische und studentische Angelegenheiten der TU Chemnitz und konnte als Stellvertreterin in den vergangenen zwei Jahren wertvolle Erfahrungen in dieser Funktion sammeln: „Das Themenfeld ist insgesamt für mich nicht neu, da ich bereits seit 2017 Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen beratend unterstütze und für den Aktionsplan ‚Die TU Chemnitz auf dem Weg zur inklusiven Hochschule‘ und dessen Umsetzung verantwortlich bin.“ Ihre erste Stellvertreterin ist Katrin Rudolph (Fakultät für Mathematik) und zweiter Stellvertreter ist Dr. Stefan Haase (Dezernat Finanzen und Beschaffung).

„In Berührung mit der Schwerbehindertenvertretung kommen alle Bereiche der TU Chemnitz, wenn sich ein schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch auf eine Stellenausschreibung bewirbt. Dann hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht auf Beteiligung am Verfahren, also einer Einsichtnahme in alle Bewerbungsunterlagen und einer Teilnahme an allen Auswahlgesprächen“, erläutert Menzel. Die Schwerbehindertenvertretung wolle hierzu ab dem nächsten Jahr die Sensibilisierung durch FAQ-Informationen oder regelmäßige Inhouse-Schulungen verbessern. Nicht zuletzt will die Schwerbehindertenvertretung weiterhin eng mit dem Personalrat der TU Chemnitz und dem bzw. der aktuell zu bestellenden Inklusionsbeauftragten der TU Chemnitz zusammenarbeiten.

Stichwort: Grad der Behinderung

Die Schwere einer Behinderung wird durch den Grad der Behinderung (GdB) in Zehnergraden von 20 bis 100 angegeben (Hinweis: das sind keine Prozentwerte). Eine Schwerbehinderung liegt bei einem GdB von 50 oder höher vor. Personen, bei denen ein GdB von 30 oder 40 festgestellt wurde, können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt werden. Sowohl zu Erstanträgen auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft, zu Änderungsanträgen auf Neufeststellung der Schwerbehinderteneigenschaft, als auch zu Gleichstellungsanträgen unterstützt die Schwerbehindertenvertretung Beschäftigte der TU Chemnitz.

Homepage der Vertretung der Schwerbehinderten an der TU Chemnitz: https://www.tu-chemnitz.de/personalrat/schwerbv/

Mario Steinebach
02.12.2024

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