Bild oben: Der Parkplatz neben der Mensa, Reichenhainer Straße 55, wurde saniert. Bild unten: Neu ist, dass in diesem Bereich die Einhaltung der Parkordnung künftig durch den kommunalen Ordnungsdienst der Stadt erfolgt. Fotos: Christine Kornack |
Parken auf dem Campus, aber wo?
Im Interview: TU-Dezernenten Dr. Hans-Günter Semm und Andreas Handschuh äußern sich zur aktuellen Parkplatz-Situation
Es gehört zu den wohl am heißesten diskutierten Themen der TU Chemnitz: die Parkplatzsituation auf dem Campus. TU-Pressesprecher Mario Steinebach befragte Dr. Hans-Günter Semm, Dezernent Bauwesen und Technik, sowie Andreas Handschuh, Dezernent Haushalt und Wirtschaft, zur aktuellen Situation.
Die Suche nach einem Parkplatz auf dem Campus gleicht während der Vorlesungszeit einem Glücksspiel. Wird sich die Situation künftig verbessern?
Dr. Semm: Leider nicht wesentlich. Trotz umfangreicher Sanierungsarbeiten in den vergangen Monaten entstanden keine neuen Parkplätze. Der TU Chemnitz sind diesbezüglich auch die Hände gebunden, denn die von der staatlichen Liegenschaftsverwaltung - dem Staatsbetrieb Sächsische Immobilien- und Baumanagement - vorgehaltenen 1.042 Parkplätze auf dem Campus seien laut Sächsischer Bauordnung mehr als genug.
Wie darf man dies angesichts der 10.400 Studenten und mehr als 1.600 Uni-Mitarbeitern verstehen?
Dr. Semm: Laut Vorschrift ist als Basis für vier Studenten ein Parkplatz vorgesehen. Die ermittelte Zahl reduziert sich weiter um 30 Prozent, da die TU an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen ist. Und durch das Großkundenabonnement - also das Semester-Ticket der Studenten - reduziert sich diese theoretische Zahl sogar um 75 Prozent. TU-Mitarbeiter werden bei dieser Rechnung nicht gesondert berücksichtigt. Somit stünden der TU Chemnitz rein rechnerisch nur etwa 500 Parkplätze zu, sie hat aber mehr als doppelt so viele. Und selbst die 1.042 Parkplätze stehen im krassen Widerspruch zur Realität - denn der Parkplatznotstand ist allein bei den ca. 8.000 Studenten, die sich täglich auf dem Campus aufhalten, offensichtlich.
Können die Parkplatzsuchenden auf andere Flächen ausweichen?
Dr. Semm: In unmittelbarer Nähe der TU kann das Auto auch in einem Parkhaus des Pegasus-Center abgestellt werden. Kommerzielle Stellplätze und Garagen werden rund um den Campus außerdem von Immobiliengesellschaften angeboten. Eine Entspannung würde es zudem geben, wenn das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau künftig mehr Parkplätze schaffen könnte.
Am Mensa-Parkplatz tauchen jetzt neue Parkverbotsschilder auf, versehen mit dem Zusatz "Parken in gekennzeichneten Parkflächen erlaubt". Wird dieser Bereich zum öffentlichen Parkraum?
Dr. Semm: Auf einen überwiegenden Teil der Parkplätze trifft dies zu. Damit werden künftig Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Chemnitz diesen Bereich regelmäßig kontrollieren. Ausgenommen ist der unsanierte Parkplatz mit Betonbefestigung in Richtung Sportplatz. An der Zufahrt zu den Häusern Reichenhainer Straße 35/37 und 39/41 werden bereits seit längerer Zeit seitens der Stadt Kontrollen durchgeführt. Wenn man bedenkt, dass immer wieder Feuerwehrzufahrten zugeparkt und Behindertenparkplätze unsachgemäß genutzt werden, ist diese Regelung unabdingbar.
Was kann die Universität selbst gegen Falschparker ausrichten?
Handschuh: Ein Problem stellen die "wild" abgestellten Fahrzeuge auf den Freiflächen des Campus dar. Oft werden dabei Grünflächen in Mitleidenschaft gezogen. In Abstimmung mit der staatlichen Liegenschaftsverwaltung wurden daher präventive Maßnahmen eingeleitet. Durch das Aufstellen von Begrenzungsketten, das Platzieren großer Steine an Rasenflächen sowie durch das Pflanzen von Sträuchern sollen Grünanlagen geschützt werden. Aber alles dies belastet den Haushalt für den Bauunterhalt und ist nicht immer mit der baulichen Gestaltung in Einklang zu bringen. Eine Umsetzung ist daher nur im beschränkten Umfang entsprechend der primär notwendigen Baumaßnahmen möglich. Soweit erforderlich, wird daher das kostenpflichtige Abschleppen von Falschparkern veranlasst. Außerdem wird das Beschädigen von Grünflächen den Verursachern in Rechnung gestellt.
Hat die TU Chemnitz eine eigene rechtliche Handhabe?
Handschuh: Ja, für die nicht öffentlichen Parkflächen gilt insbesondere die Parkplatzrahmenordnung, die zwischen dem Personalrat und der Universität vereinbart wurde. Hier ist beispielsweise geregelt, wer die Parkplätze nutzen darf oder wie im Falle eines nicht ordnungsgemäßen Parkens verfahren werden soll. Diese Rahmenordnung wurde übrigens mit dem Kanzlerrundschreiben 68/2003 veröffentlicht.
Vielen Dank für das Gespräch.
Mario Steinebach
16.06.2005