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Hochsaison im Studentensekretariat

Am 28. Juli werden die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für die zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge versendet – Studienberatung und ServiceLine bieten umfangreiche Informationen

  • Jetzt geht die Post ab: Im Studentensekretariat sorgen die Auszubildenden und Mitarbeiter für den rechtzeitigen Versand der Bescheide. Foto: Steve Conrad

Am 15. Juli 2014 endete die Bewerbungsfrist für die 17 zulassungsbeschränkten Bachelor-, und Masterstudiengänge sowie das Lehramt an Grundschulen an der Technischen Universität Chemnitz. Nun warten rund 8.600 Bewerber auf eine positive Antwort der TU und damit auf einen der begehrten Studienplätze. Aktuell arbeiten die Mitarbeiter im Studentensekretariat mit Hochdruck an der Versendung aller Bescheide für die zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge und das Lehramt, damit jeder Bewerber pünktlich Post von der TU erhält. Am 28. Juli werden alle Zulassungs- als auch Ablehnungsbescheide für die Bachelor- und Lehramtsbewerbungen versendet. „Bewerber erzählen häufig, dass die TU Chemnitz die erste Universität ist, von der sie eine Antwort erhalten“, kann Jens-Uwe Junghanns, Leiter des Studentenservice der TU Chemnitz, berichten. Die Bearbeitungszeit der Masterbewerbungen ist aufwändiger. Studierende externer Hochschulen, die sich an der TU für einen Masterplatz bewerben, werden zunächst fachlich geprüft. Hier ist die Unterstützung der zuständigen Prüfungsausschüsse erforderlich. Diese Bewerber erhalten ab dem 25. August 2014 eine Zulassung oder Ablehnung für den Wunschstudienplatz. In Summe werden 5.400 Bescheide für Bachelor-, und Lehramtsbewerbungen und rund 3.200 Bescheide für Masterstudiengänge versendet.

Da die Plätze für zulassungsbeschränkte Studiengänge entsprechend der Sächsischen Zulassungszahlenverordnung 2014/15 begrenzt sind, gehen deutlich mehr Bewerbungen ein, als Studienplätze vorhanden sind. Nicht jeder Bewerber erhält im ersten Auswahlverfahren direkt eine Studienplatzzusage und nicht jeder Bewerber nimmt seinen Studienplatz an der TU Chemnitz an. Freie Studienplätze werden über bis zu zwei Nachrückverfahren vergeben. Sollten auch nach den Nachrückverfahren noch freie Studienplätze vorhanden sein, wird Ende September ein Losverfahren durchgeführt. Aus eingesandten Postkarten, in denen die Bewerber ihren Namen und ihre Adresse, den gewünschten Studiengang und ihre Telefonnummer angeben, werden im Studentensekretariat per Zufallsprinzip die freien Plätze gezogen.

Die Einschreibung für die 76 zulassungsfreien Studiengänge erfolgt parallel dazu. Bewerbungen dafür sind bis zum 19. September (Nachfrist 10. Oktober 2014) möglich.

Erste Anlaufstellen für alle Studieninteressenten ist die Zentrale Studienberatung der TU Chemnitz. Kontakt: Straße der Nationen 62, Zimmer 46, 09111 Chemnitz, Telefon 0371 531-55555, E-Mail studienberatung@tu-chemnitz.de, http://www.tu-chemnitz.de/studentenservice/zsb/kontakt.php. Zudem ist unter der Rufnummer 0371 531-33333 eine ServiceLine eingerichtet, an der ein geschultes Team nachmittags Rede und Antwort steht: http://www.tu-chemnitz.de/studium/schueler/serviceline.php

(Autorin: Juliane Wenzel)

Katharina Thehos
25.07.2014

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