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Erleichterungen für BAföG-Empfänger

Das 25. BAföG-Änderungsgesetz bringt viele Verbesserungen für Studierende und zukünftige Antragsteller

  • Foto: Steve Conrad

BAföG-Empfänger sowie Erstantragsteller dürfen sich freuen: Einige Verbesserungsmaßnahmen, die im Rahmen der 25. BAföG-Novelle vom Bundesrat beschlossen wurden, traten bereits im August 2015 in Kraft. So erhalten Studierende, deren Erstantrag vom BAföG-Amt nicht rechtzeitig entschieden werden kann, eine monatliche Abschlagszahlung zur Überbrückung der laufenden Kosten für vier Monate. Diese betrug bisher maximal 360 Euro im Monat. Seit August orientiert sich der Wert an der Höhe der voraussichtlichen BAföG-Zahlung und damit am konkreten Bedarf der Studierenden. Mit bis zu 80 Prozent des voraussichtlich zustehenden Bedarfs dürfen die Antragsteller nun rechnen.

Die Verbesserungen betreffen außerdem den Übergang zwischen Bachelor- und Masterstudium. Auch wer nur vorläufig zum Masterstudium zugelassen ist, kann jetzt BAföG erhalten. Das gilt vor allem für Studierende, deren Bachelorabschluss noch aussteht. Die Förderung unter Vorbehalt der Rückforderung erfolgt bis zur endgültigen Entscheidung über die Zulassung. Diese muss innerhalb von sechs Monaten an der TU Chemnitz nachgereicht werden. Zugleich fragen sich viele Studierende nach Abschluss ihres Bachelorstudiums, ob sie in einem Masterstudium überhaupt förderungsfähig sind. Mit einem Antrag auf Vorabbescheid können die persönlichen Voraussetzungen nun vom BAföG-Amt geprüft werden. An diese Entscheidung ist das BAföG-Amt anschließend ein Jahr gebunden. Aber: Nicht die Höhe einer zukünftigen BAföG-Förderung wird festgelegt, lediglich die Frage, ob man die Voraussetzungen zur Förderung erfüllt, wird geklärt.

Die wohl beste Reformmaßnahme tritt jedoch erst zum Wintersemester 2016/17 in Kraft. Ab Oktober 2016 erhöhen sich die BAföG-Sätze um sieben Prozent. Studierende mit eigener Wohnung können dann bis zu 735 Euro monatlich erhalten anstatt bisher bis zu 670 Euro. Auch die Freibeträge für das Elterneinkommen werden erhöht, sodass mehr Studierende die Möglichkeit haben, BAföG zu erhalten.

Bei Fragen rund ums Thema BAföG steht das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau mit Rat und Tat zur Seite. Auf der Webseite unter http://www.swcz.de/finanzen finden sich zahlreiche weiterführende Informationen. Individuelle Fragen können die Studierenden in einer persönlichen Sprechstunde klären. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Anfangsbuchstaben des Familiennamens und ist ebenfalls den Internetseiten des Studentenwerks zu entnehmen. Für das Wintersemester 2015/16 empfiehlt sich zudem, den BAföG-Antrag sobald wie möglich einzureichen, damit eine schnelle Bearbeitung und frühe Auszahlung gewährleistet werden kann. Alle Formblätter findet man am Infopunkt im Erdgeschoss, Thüringer Weg 3, oder auf der Internetseite des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau.

(Autorin: Katharina Preuß)

Katharina Thehos
23.09.2015

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