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Vereinbarung über die Einhaltung des Rahmenkodexes unterzeichnet

Der Rektor der Technischen Universität Chemnitz, Prof. Dr. Gerd Strohmeier, und der Vorsitzende des Personalrats, Dr. Thomas Raschke, unterzeichneten am 15. Dezember 2017 die Vereinbarung über die Einhaltung des „Rahmenkodexes über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen“. Darin wurde fixiert, die Regeln des Rahmenkodexes beim Abschluss der Arbeitsverträge der Beschäftigten der TU Chemnitz einzuhalten.

Die Laufzeit dieser Vereinbarung gilt bis 31. Juli 2018. Zugleich wird an der TU Chemnitz eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Rektorats, des Dezernates Personal und des Personalrates gebildet, um die Inhalte einer ab diesem Zeitpunkt gültigen verbindlichen Regelung zu erarbeiten.

Die Unterzeichnung der Vereinbarung ist Voraussetzung für den Erhalt weiterer Mittel aus dem Programm „Gute Lehre – starke Mitte“ des Freistaates Sachsen in Höhe von ca. einer Million Euro.

„Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen“: https://www.tu-chemnitz.de/personalrat/prsrat/doku/Rahmenkodex.pdf

Mario Steinebach
15.12.2017

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