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Gewerbe ist jede...
- selbständige und entgeltliche
- planmäßige, auf Dauer angelegte
- mit Gewinnerzielungsabsicht und legal betriebene
- nach außen in Erscheinung tretende Tätigkeit
- die nicht zu den freien Berufen zählt
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Handelsgewerbe ist jeder...
- im Handelsregister eingetragene
- in kaufmännischer Weise eingerichtete
- ausgeübte Gewerbebetrieb
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Benenne den Grund für die Differenzierung zwischen Gewerbe und Handelsgewerbe.
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Firma ist...
- das Unternehmen des Kaufmanns.
- die Rechtsform des Kaufmanns.
- der Name des Kaufmanns im Handelsverkehr.
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Was versteht man unter Firmenbeständigkeit?
- das Unternehmen bleibt nach einem Verkauf erhalten und wird nicht zerschlagen.
- der Firmenname kann fortgeführt werden, obwohl er unrichtig geworden ist.
- der Inhaber des kaufmännischen Unternehmens bleibt derselbe.
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Ein wirksamer Erwerb im Sinne des § 25 Abs. 1 HGB setzt voraus:
- Einen dinglichen Eigentumserwerb.
- Einen wirksamen schuldrechtlichen Vertrag.
- Sowohl einen dinglichen Eigentumserwerb als auch einen wirksamen schuldrechtlichen Vertrag.
- Weder einen dinglichen Eigentumserwerb noch einen wirksamen schuldrechtlichen Vertrag. (In Lösung einblenden: Entscheidend ist nur der tatsächliche Erwerb!)
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Großbäckerei Werner Lieb firmiert in der Gemeinde Glauchau als "Werner Lieb Großbäckerei e.K.“
Später macht er im selben Ort eine weitere Großbäckerei für den Export in osteuropäische Länder auf und gründet eine Einmann-GmbH, die diesen Großhandel betreiben soll. Die GmbH firmiert als "Werner Lieb Großbäckerei GmbH".
Ist diese Firma zulässig?