Anrechenbare Studienleistungen
Sofern eine anrechenbare Studienleistung laut der Studienordnung Ihres Studiengangs als Pflichtprüfung vorgesehen ist, muss diese erbracht werden. Sofern eine anrechenbare Studienleistung als Wahlpflichtprüfung vorgesehen ist, kann sie im Rahmen der angebotenen Wahlmöglichkeiten erbracht werden.
Die anrechenbare Studienleistung wird angerechnet, wenn Sie mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde. Es ist möglich, eine nicht bestandene anrechenbare Studienleistung so oft zu wiederholen, bis diese bestanden ist. Ist eine anrechenbare Studienleistung mit mindestens "ausreichend" bestanden worden, darf sie nicht mehr wiederholt werden.
Haben Sie alle Prüfungsvorleistungen abgelegt und die anrechenbare Studienleistung bestanden, so wird diese als Prüfungsleistung angerechnet, d. h. zur Prüfung erhoben.
Eine anrechenbare Studienleistung muss bestanden werden und kann somit nicht durch andere Leistungen des Moduls kompensiert werden.