Rechtliche Aspekte
Veranstaltungsaufzeichnung/ Übertragung von Vorlesungsinhalten an Externe
Bei der Aufzeichnung von Videos muss eine Einwilligung aller Beteiligten im Voraus eingeholt werden. Diese Einwillung erfolgt freiwilliger Basis und kann jederzeit widerrufen werden.
Die meisten Hörsäle der TU Chemnitz verfügen über die Möglichkeit die Audioanlage des Raumes mit einem eigene Notebook/Laptop zu koppeln und so die Mikrofoneigabe auch an das Notebook/den Laptop zu übertragen. Dabei verfügen die Hörsäle meist über mehrere Mikrofone (Ansteckmikrofon- und Handmikrofon) die Aufnahmen aller aktiven Geräte wird dann übertragen. Dabei handelt es sich meist um die Vortragenden oder Personen die Fragen aus dem Auditorium stellen
Wenn Sie keine Aufnahme Ihrer Frage wünschen, sprechen Sie im Vorfeld mit dem Lehrenden.
In den Multimedia-Räumen C25.017, C25.021 sowie C25.066 sind Kameras und Flächenmikrofone fest im Raum verbaut. Diese müssen zunächst innerhalb einer Software (z.B. innerhalb einer BBB-Webkonferenz) aktiviert werden. Danach werden je nach Kamerawinkel entweder das Auditorium oder Vortragende gefilmt. Bei den Mikrofonen handelt es sich um Flächenmikrofone, die immer alle Teilnehmenden der Veranstaltung aufnehmen, um z.b. Dialoge digital führen zu können.
Sollten Sie mit der Übertragung Ihres Bildes und Tonbeiträgen nicht einverstanden sien, verzichten Sie bitte auf Rückfragen und wählen Sie einen Sitzplatz außerhalb des Kamerablickwinkels.
Erfragen Sie gern den Grund für die Aufzeichnung. Möglicherweise können Sie das Material zu Übungszwecken, der Prüfungsvorbereitung oder im Fall eines Ausfalls selbst nutzen.