Hinweise für DFG-Antragstellende
Die Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft ist eine Grundlage der DFG Förderung. Gleichstellungs- und Chancengleichheitskonzepte stellen ein Qualitätskriterium der Antragsbewertung dar.
„Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Wissenschaft.“ (& 1 Satz 3 Satzung der DFG)
Die Koordinierungsstelle sowie die Gleichstellungsbeauftragte unterstützen die Forschungsverbünde bei der Erstellung individueller Textbausteine, der Auswahl geeigneter Gleichstellungsmaßnahmen für Ihr Forschungsprojekt, sowie bei der erforderlichen Verbindung der Maßnahmen mit dem Gleichstellungskonzept der TU Chemnitz. Hier finden Sie Informationen zu geförderten Maßnahmen sowie zu den Rahmenbedingungen der Chancengleichheitsmaßnahmen in koordinierten DFG-Verfahren.