Die Freunde und Förderer des Psychologischen Instituts
Im Jahr 2010 wurde der gemeinnützige Verein Freunde und Förderer des Psychologischen Instituts der TU Chemnitz e. V. gegründet. Das Hauptanliegen des Vereins besteht darin, die psychologische Ausbildung junger Menschen an der TU Chemnitz zu unterstützen. Nicht selten fehlt für studentische Initiativen, Forschungsprojekte oder Exkursionen die finanzielle Grundlage. Der Verein möchte gerade die Bereiche, wo regulär keine Mittel zur Verfügung stehen, die aber dennoch für eine umfassende Ausbildung wichtig sind, fördern.
Postanschrift
Unsere Ziele
Der Verein Freunde und Förderer des Psychologischen Instituts der TU Chemnitz e. V. wurde gegründet, um Veranstaltungen und Maßnahmen zu unterstützen, die einer Verbesserung der psychologischen Lehre und Forschung an der TU Chemnitz dienen sollen.
Insbesondere gehören zu den Zielen des Vereins
- Unterstützung von Forschungsprojekten und Exkursionen
- Unterstützung der jährlichen Veranstaltung zur Verabschiedung der Absolventen
- Aufbau und Unterhalt einer Alumnidatenbank
- Förderung von Projekten und Eigeninitiativen zu zusätzlichen Aus- und Weiterbildungsangeboten
- Mithilfe bei kleineren Tagungen bzw. Small-Group Meetings zu aktuellen psychologischen Fragestellungen
- Unterstützung von studentischen Lehrevaluationen
Vorstand
Vorsitzende
Stellvertreter
Satzung des Vereins "Freunde und Förderer des Psychologischen Instituts der TU Chemnitz" e. V.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Der Verein trägt den Namen "Freunde und Förderer des psychologischen Instituts der TU Chemnitz". Er wurde mit der Mitgliederversammlung am 16.07.2010 gegründet und am 21.12.2010 unter der Nummer VR 2482 ins Vereinsregister des Amtsgerichts Chemnitz eingetragen.
- Der Verein hat seinen Sitz in Chemnitz.
- Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt am Tag der Vereinsgründung und endet am 31.12.2010.
§ 2 Zweck des Vereins; Gemeinnützigkeit
- Der Verein "Freunde und Förderer des psychologischen Instituts der TU Chemnitz e.V." verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" §§ 51 ff der Abgabenordnung vom 16.03.1976 (zuletzt geändert am 25.05.2009) in der jeweils gültigen Fassung.
- Zweck des Vereins ist die Förderung von Maßnahmen, die einer Verbesserung der psychologischen Lehre und Forschung an der TU Chemnitz dienen
- Das Vereinsziel wird verwirklicht durch die Förderung folgender Maßnahmen:
- Förderung von Projekten und Eigeninitiativen zu zusätzlichen Aus- und Weiterbildungsangeboten
- Förderung und Unterstützung von Forschungsprojekten und Exkursionen
- Finanzielle Unterstützung der jährlichen Veranstaltungen, auf denen BSc, Master- und Diplomabsolventen verabschiedet werden.
- Aufbau und Unterhalt einer Datenbank aller "Ehemaligen" zur Erschließung von Kontaktund Arbeitsmöglichkeiten für Absolventinnen und Absolventen
- Unterstützung von studentischen Lehrevaluationen
- Unterstützung und Mithilfe bei kleineren Tagungen oder Small-Group Meetings zu aktuellen psychologischen Fragestellungen
- Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
- Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Technische Universität Chemnitz, die es ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§ 3 Mitgliedschaft und Finanzierung
- Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
- Er hat ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder.
- Ordentliches Mitglied kann jede voll geschäftsfähige natürliche Person werden. Fördermitglied kann jede voll geschäftsfähige natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.
- Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
- Die Mitgliedschaft endet mit Austritt, der schriftlich dem Vorstand gegenüber zu erklären ist, bzw. Streichung von der Mitgliederliste oder Ausschluss durch den Vorstand. Das Vereinsmitglied ist dabei schriftlich über die Streichung bzw. den Ausschluss mit einer entsprechenden Begründung zu informieren. Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann Berufung eingelegt werden. Über die Berufung entscheidet dann die Mitgliederversammlung.
- Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Finanzierungsbasis des Vereins bilden Spenden und Zuwendungen.
§ 4 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.§ 5 Mitgliederversammlung
- Jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Anlassbezogen können außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden.
- Zu den Mitgliederversammlungen sind spätestens 14 Tage vorher alle Mitglieder unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung schriftlich vom Vorstand einzuladen.
- Aufgaben der Mitgliederversammlung:
- Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands;
- Vorlage und Diskussion des jährlichen Rechenschaftsberichts des Vorstands;
- Beschlüsse über Satzungsänderungen;
- Beschluss über die Auflösung des Vereins.
- Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der Beschluss zur Auflösung des Vereins bedarf einer 2/3-Mehrheit aller eingeschriebenen ordentlichen Vereinsmitglieder.
- Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Wahlergebnisse und Beschlüsse sind zu protokollieren. Für das Protokoll ist der Vorstand unterschriftsberechtigt.
§ 6 Vorstand
- Vorstandsmitglieder müssen die ordentliche Vereinsmitgliedschaft besitzen. Sie sind ehrenamtlich tätig.
- Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern:
- der/dem Vorsitzenden;
- der/dem stellvertretenden Vorsitzenden.
- Die Mitgliederversammlung wählt einen Schatzmeister. Er ist nicht Mitglied des Vorstandes.
- Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für jeweils ein Jahr in ihre Funktion gewählt.
- Der Vorstand vertritt gemäß §26 BGB den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Dem Vorsitzenden wird Einzelvertretungsberechtigung erteilt.
- Der Vorstand ist verantwortlich für das satzungsgemäße operative Geschäft des Vereins. Vorstandsbeschlüsse müssen einstimmig gefasst werden. Vorstandssitzungen werden nach Bedarf einberufen. Auf der Mitgliederversammlung wird Rechenschaft über die geleistete Arbeit abgelegt und eine Vorschau auf anstehende Aufgaben gegeben.
Die Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 16.07.2010 einstimmig beschlossen. Die Änderung der Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 01.12.2010 einstimmig beschlossen.
Chemnitz, den 01.12.2010
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